AERZTE Steiermark | Februar 2019

ÆRZTE Steiermark  || 02|2019 35 PRAXIS Missglückte Lappenplastik Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich im Routine- betrieb an einem Wochentag im OP; betroffen war ein Patient im siebenten Lebensjahrzehnt. Der Patient kam zu Schaden; der Vorfall wurde von einem/r Angehörigen eines Gesundheitsberufes mit weniger als fünf Jahren Berufser- fahrung gemeldet. Bei einer freien Lappenplastik im Routinebetrieb einer Chirurgie übertrug ein/e Oberarzt/-ärztin wegen Personalmangels im OP die Aufgaben des/der Assistenzarztes/-ärztin an eine/n Famulanten/Famulantin. Aufgrund einesMissverständnisses in der Kommunikation mit dem/der Oberarzt/-ärztin – möglicherweise aber auch durch Übermüdung während der langen Operation – kam es dazu, dass der/die Famulant/in ein relevantes Gefäß durchtrennt hat, wodurch die Lappenplastik erfolglos endete. Der/die Oberarzt/-ärztin übernahm die Verantwortung dafür, der/die Famulant/in durfte weiterhin in den OP, wenn auch nur mehr für seinem/ ihrem Ausbildungsstand entsprechende Aufgaben. Eigener Ratschlag: Der/die Meldende rät dazu, Famulant­ Innen im OP-Geschehen nur Rollen zuzuweisen, denen sie auch gewachsen sind. Zudem sollten während langer Operationen Pausen eingeplant werden, um die Konzen- trationsfähigkeit zu erhalten. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Die ExpertInnen der ÖQMED betonen, es sei im Ärzte- gesetz § 49 Abs. 5 klar geregelt, welche Aufgaben von in Ausbildung stehenden Studierenden der Medizin unter Anleitung und Aufsicht durchgeführt werden dürften. Jener Arzt/jene Ärztin, der/die die Aufgabe übertragen hat und bei dem/der die Aufsichtspflicht liegt, trägt auch die Verantwortung für die Anordnung. In Ausbildung stehende Studierende der Medizin sind, sofern sie vertrauenswürdig und gesundheitlich dazu in der Lage sind, zur unselbstständigen Ausübung lediglich einiger weniger Tätigkeiten heranzuziehen: Sie dürfen eine Anamnese erheben, einfache physikalische Krankenuntersuchungen wie Blutdruckmessungen durchführen, venöses Blut abnehmen, intramuskuläre sowie subkutane Injektionen verabreichen und darüber hinaus nur jene ärztlichen Tätigkeiten übernehmen, deren Beherrschung zum erfolgreichen Studienabschluss unbedingt notwendig ist und für deren Durchführung sie bereits nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Der Tipp von der Expertin Änderung bei der Kündigungsfrist von Kassenverträgen Kassenverträge können unter Einhaltung einer Kün­ digungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Ka­ lendervierteljahres gekündigt werden. Im Interesse eines nahtlosen Überganges raten wir, die Kassenverträge ein Dreivierteljahr – spätestens jedoch ein halbes Jahr – vor der geplanten Einstellung der kassenärztlichen Tätigkeit zu kündigen. Birgit Pöttler Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Foto: Schiffer

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=