AERZTE Steiermark | Februar 2019

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Foto: Fotolia/Bartussek Folgende Hausbesuchsleis- tungen stehen zur Verrech­ nung zur Verfügung: y Pos.003,Tagbesuch an Werktagen: € 33,42, y Pos.004, Tagbesuch an Sonn- oder Feiertagen: € 40,90 y Pos.005 - Besuchszuschlag bei den steir. §2-Kassen: € 12,00 Die Pos.005 „Besuchszu­ schlag“ ist verrechenbar bei gleichzeitigem Besuch mehr­ erer Anspruchsberechtigter in einem gemeinsamen Haushalt. Wenn bei einem Hausbesuch mehrere bettlägerig erkrankte Versicherte bzw. an­ spruchsberechtig te Angehörige (gemein­ samer Haushalt, Al­ tersheim, Internat/ Lehrlingsheim o. ä.) gleichzeitig behandelt werden, kann der Hausbesuch nur für einen Versicherten oder Angehörigen verrechnet werden. Für die übrigen Be­ handelten ist der Besuchszuschlag für Me h r f a c hb e s u c h e (Pos.005) sowie das Ordinationshonorar (Pos.015) zu ver­ rechnen. y Pos.006, Dringender Be- such während der Ordinati- onszeit: € 44,67 (Uhrzeit der Be- suchsausführung ist ein- zutragen, am besten im Diagnosefeld!) y Pos.007, Besuch bei Nacht: € 63,84 (bei Verrechnung von Nachtbesuchen ist die Uhrzeit der Berufung ein­ zutragen, am besten im Diagnosefeld. Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr) y Pos.014, Zuschlag bei auf­ wändiger Visite in Alten- und Pflegeheimen sowie bei häuslich betreuten Pflegebedürftigen nach Spitalsaufenthalt oder bei zusätzlichen akuten Er- krankungen * : € 20,04,00 ( * wie z.B. Pneumonie, akute cardiale Dekompen­ sation, Insult – Reinsult und diabetische Stoffwech­ selentgleisung (nicht ver­ rechenbar bei normalen Kontrollvisiten; verrechenbar nur für Ärzte für Allge­ meinmedizin) Hausbesuche, Verbandswechsel, Fachgebietszuschlag für Ärzte für Allgemeinmedizin TIPP des Kassenärztlichen Referenten! Vergessen Sie bei einem Mitbesuch (Pos.005) nicht, das Ordinationshonorar (Pos.015) auch einzutragen! Bei aufwändigen Mitbesuchen im Pflegeheim besteht zusätzlich die Möglichkeit die Pos.014 zu verrechnen! 44 ÆRZTE Steiermark  || 02|2019

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