AERZTE Steiermark | März 2019

Rottenmann keinesfalls sein. Arbeits- plätze werden nicht verschwinden, aber wandern. Andererseits könnten Gemeindever- antwortliche wissen, dass sie den Zug der Zeit nicht aufhalten können. Oder wie es Lanzer formuliert: „Sie müssten an der Informationsarbeit mitbeteiligt werden und dann auch am Biertisch das Gemeinsame vertreten.“ 2025/250 Millionen Zwei Eckzahlen begleiten das Projekt: Die Kosten des neuen Spitals dürften bei etwa 250 Millionen Euro liegen, in Betrieb soll es 2025 gehen. Bis da- hin bleiben die bestehenden Häuser in Betrieb. Nach wie vor bedeckt hält man sich bezüglich der Finanzierung. Sie könne entweder über das Lan- desbudget oder als „Private Public Partnership“-Modell (PPP) erfolgen. Da kommen wieder die Diakonissen ins Spiel … Nachnutzung Für die Krankenhäuser in Rotten- mann, Bad Aussee und Schladming wird es jedenfalls eine Nachnutzung geben, legt sich Gesundheitslandesrat Drexler fest. Wie die genau aussehen werde, könne jetzt – sechs Jahre vorher – noch nicht gesagt werden. Speziell für Bad Aussee gebe es aber bereits großes Interesse, in Schladming seien die Di- akonissen als Eigentümerin am Zug. Die Situation in Rottenmann ist noch offen. Nicht geplant seien jedenfalls Pflegeeinrichtungen, davon habe der Bezirk genug, so Drexler. Zentren Laut RSG-Planung wird es jedenfalls Primärversorgungseinheiten geben (im steirischen Gesundheitspolitik-Jargon „Gesundheitszentren“). Mehr Ärz- tinnen und Ärzte werden es dadurch nicht: 45 §-2-Einzelplanstellen sollen sich in 26 Einzelstellen und 4 Zentren verwandeln. Auch die Zahl der 24 fach- ärztlichen §-2-Stellen bleibt laut RSG- Planung konstant. In Rottenmann und Schladming sind aber Facharztzentren geplant. Für die geplante PVE in Bad Aussee soll es eine „fachärztliche Er- weiterung“ geben. Damit will Drexler, wie er es bei der Diskussion in Graz formulierte, „neue Wege in der Steier- mark beschreiten“. ÆRZTE Steiermark  || 03|2019 13 COVER Foto: Fischer, Muhr Anzeige Zusammenarbeit von Ärzten und Gesundheits- und Sozial­ berufen Aufgrund des 2017 verabschiedeten Primärversorgungsgesetzes können sich nicht nur Ärzte untereinander zu- sammenschließen, auch Hebammen, Psychologen, Psychotherapeuten, medizinische Masseure sowie Heil- masseure dürfen in einer sogenannten Primärversorgungseinheit (PVE) mit Ärzten zusammenarbeiten. Primärver- sorgungseinheiten treten nach außen, also insbesondere gegenüber der Bevölkerung und der Sozialversiche- rung, als Einheit mit eigener Rechts- persönlichkeit auf. Dabei besteht die Möglichkeit, eine PVE entsprechend den örtlichen Verhältnissen an einem Standort oder als Netzwerk an meh- reren Standorten einzurichten. Eine an einem Standort eingerichtete PVE kann in der Organisationsform einer Gruppenpraxis oder eines selbstän- digen Ambulatoriums geführt werden, wobei dafür nur die Rechtsformen der Offenen Gesellschaft (OG) oder der GmbH zur Auswahl stehen. Teilt sich die PVE auf mehrere Standorte auf, sind alle Rechtsformen denkbar, etwa auch die eines Vereines. Tipp: Im Zuge der Gründung einer PVE sollte aus steuerlicher Sicht beachtet werden, dass dafür unter Umstän- den Gesellschaftsgründungen oder Rechtsformgestaltungen notwendig sind. Um nachteilige ertragsteuerliche Folgen, zum Beispiel die steuerpflich- tige Aufdeckung eines Firmenwerts, zu vermeiden, empfehlen wir eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Ramsauer Allgemein- mediziner Lammel: Entwicklung differenziert sehen Gesundheits- landesrat Drexler: Neue Wege beschreiten „Dienstalk“-Zuhörerinnen und -Zuhörer: viel Interesse, Zustimmung, aber auch Skepsis.

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