AERZTE Steiermark | März 2019
WIRTSCHAFT & ERFOLG Im Gegensatz zur staatlichen Pension ist das Regelpen- sionsalter für Männer und Frauen im Wohlfahrtsfonds gleich, nämlich das vollendete 65. Lebensjahr. Hier ein kurzer Überblick über die Voraussetzungen und das Procedere: Erreichen der Altersgrenze y Regelpensionsalter ist für Männer und Frauen das vollendete 65. Lebensjahr y Möglichkeit einer vorzei- tigen Altersversorgung ab dem vollendeten 60. Le- bensjahr (mit lebenslangen Abschlägen) Voraussetzungen y Zurücklegung aller Kas- senverträge (inkl. des Ver- trages für die Gesundenun- tersuchung); Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist von mindestens einem Quartal! y Beendigung aller Dienstverhältnisse y Bei Gruppenpraxen mit Kassenverträgen: Nachweis des Ausscheidens des Ge- sellschafters bzw. Gesell- schafterwechsels y Begleichung sämtlicher zum Stichtag bestehender offener Beiträge Möglichkeiten nach Pensionsantritt y Weiterführung der ärzt- lichen Tätigkeit als Wahl- arzt y Weiterführung der ärzt- lichen Tätigkeit als Wohn- sitzarzt y Beendigung der ärztlichen Tätigkeit samt Streichung aus der Ärzteliste y Eintragung als außeror- dentliches Mitglied y WICHTIG: Es darf kein ärztliches Dienstverhältnis bestehen und auch nicht zukünftig eingegangen wer- den, da dies ansonsten zum Aussetzen der Pension vom Wohlfahrtsfonds führen würde. Antragsprocedere für WFF- und staatliche Pension Beide Pensionen müssen separat beantragt werden. y Die Altersversorgung vom Wohlfahrtsfonds muss im Vorhinein beantragt werden. y Altersversorgung vom Wohlfahrtsfonds: Ausfüllen eines vorgefertigten For- mulars, dieses kann auf der Homepage heruntergeladen oder direkt beim Wohl- fahrtsfonds angefordert werden. y Zusätzlich zum Antrag an den Wohlfahrtsfonds müs- sen folgende Beilagen über- mittelt werden: y Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung (Stan- dardformular von der Bank) y Bestätigung über die Beendigung des Dienst verhältnisses y Bestätigungen über die Beendigung sämtlicher Kassenverträge Wann wird meine Pension ausbezahlt? y Bei Erfüllen der Vorausset- zungen und Vorlage aller notwendigen Unterlagen. y Die erste Pension wird im Nachhinein ausbezahlt. y Alle weiteren Pensionen werden im Vorhinein aus- bezahlt (das heißt, dass mit der ersten Pensionsauszah- lung 2 Pensionen überwie- sen werden). y Die Pension wird 14 Mal jährlich ausbezahlt, wobei die Sonderzahlungen je- weils gemeinsam mit der Pensionszahlung Juni und November erfolgen. y Mit der ersten Pensions- abrechnung wird auch der individuelle Pensionsbe- scheid erstellt. Für Fragen zur Pension steht Ihnen das Team des Wohl- fahrtsfonds gerne zur Verfü- gung: Tel.: (0316) 8044-64 Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Rat und D@ten : Die EDV-Kolumne Bis Mai 2022: E-Rezept österreichweit Das E-Rezept (elektronisches Rezept) soll bis Mai 2022 österreichweit einge- führt werden. Bereits mit April 2020 startet eine Pilotphase in zwei Kärntner Bezirken. Laut Dietmar Bayer, Referent für Telemedizin und medizi- nische Informatik der ÖÄK, wird sich bei den Verschrei- bungsregeln nichts ändern. Es ist also zu erwarten, dass sich der administrative Aufwand für alle Ärztinnen und Ärzte minimieren wird. Wahlärztinnen und -ärzte mit Rezepturbefugnis und einer E- Card-Infrastruktur können in das neue System eingebunden werden. In Zukunft werden Rezept-Ver- ordnungen im E-Card-System gespeichert, damit mittels E- Card das Rezept in der Apo- theke abrufbar ist. Gleichzeitig können PatientInnen auf ihrem Handy einen 2D-Matrix-Code erhalten, auf welchem der Re- zeptinhalt gespeichert ist. Nach Ausgabe der Medikamente wird das E-Rezept als eingelöst ge- kennzeichnet. Bei Bedarf kann das Rezept wie bisher ausge- druckt werden. Zu erwarten ist, dass eine Anschubfinanzierung sowie die laufenden Kosten von öf- fentlicher Hand übernommen werden. Alwin Günzberg ist Geschäfts- führer der ALAG GmbH. Alwin Günzberg Fotos: Adobe Photostock, beigestellt ÆRZTE Steiermark || 03|2019 37 Die Voraussetzungen „Im Gegensatz zur staatlichen Pension ist das Regelpensionsalter im Wohlfahrtsfonds für Männer und Frauen gleich, nämlich das vollendete 65. Lebensjahr.“
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=