AERZTE Steiermark | April 2019
wirtschaft & Erfolg Das Wochengeld grund der fehlenden gesetz- lichen Grundlagen kein ab- solutes Beschäftigungsverbot. Von Seiten des Wohlfahrts- fonds gibt es auch für nie- dergelassene Ärztinnen und Wohnsitzärztinnen, die auf- grund der Schwangerschaft ihren ärztlichen Beruf nicht mehr ausüben können, auf Antrag ein Wochengeld. Es wird längstens für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes gewährt (insg. 113 bzw. 141 Tage). Das Wochengeld berechnet sich in diesem Fall aus der Höhe des Tagsatzes des indi- viduellen Hausbehandlungs- taggeldes, maximal in Höhe des 90stels des nachgewie- senen Umsatzes der letzten drei vollen Monate vor Ein- stellung der ärztlichen Tä- tigkeit, mindestens jedoch in Höhe von EUR 11,92. Voraussetzungen für die Gewährung: Voraussetzung für die Ge- währung des Wochengeldes ist, dass die erstmalige or- dentliche Mitgliedschaft zur Ärztekammer für Steiermark seit mindestens 6 Monaten besteht und die Ärztin seit mindestens 6 Monaten auch ärztlich tätig ge- wesen ist. Folgende Unterlagen werden für die Beantragung des Wo- chengeldes benötigt: y ausgefülltes Antragsformu- lar (https://www.aekstmk. or.at/471 ), y Kopie der Seite des Mutter- Kind-Passes, auf der der voraussichtliche/errechnete Geburtstermin vermerkt ist, y aktuelle Bankverbindung (IBAN), y Geburtsurkunde, y Nachweis einer evtl. Früh-, Mehrlingsgeburt oder des Kaiserschnitts, y Mutterschaftsbestätigung der Krankenversicherung, in dem der gesamte Zeit- raum des Mutterschutzes vermerkt ist, y bei niedergelassenen bzw. selbständig tätigen Ärz- tinnen der Nachweis des Umsatzes der letzten drei vollen Monate vor Einstel- lung der ärztlichen Tätig- keit. Der Anspruch auf eine Kran- kenbeihilfe ist bei Bezug des Wochengeldes ausgeschlos- sen. Die gute Nachricht zuletzt: Der Bezug des Wochengeldes ist steuerfrei. Ærzte Steiermark || 04|2019 39 Menschen helfen Menschen Die KAGes schreibt folgende Stelle aus: Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner für die LKHs Feldbach-Fürstenfeld, Südsteiermark sowie das LPZ Bad Radkersburg Die Stelle der Arbeitsmedizinerin/des Arbeitsmediziners für die LKHs Feldbach-Fürstenfeld, Südsteiermark (mit den Standorten Wagna und Bad Radkersburg) sowie das LPZ Bad Radkersburg soll mit 1. Juli 2019 neu besetzt werden. Um diese Stelle adäquat ausfüllen zu können, bedarf es folgender Voraussetzungen: Fachlich: • Jus practicandi oder abgeschlossene fachärztliche Ausbildung • ÖÄK Diplom Arbeitsmedizin oder Fachärztin/Facharzt für Arbeits- und Betriebsmedizin Persönlich: • Sozial-kommunikative Fähigkeiten • Ausdauer • Erfahrung mit Gesprächsführung • Einfühlungsvermögen • Organisationsgeschick • Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung Ihre Aufgaben: • Aufgaben im Rahmen des gesetzlichen Auftrags, insbesondere: - Berufsbezogene Impfungen - Arbeitsplatz-Evaluierungen, Arbeitsplatzbegehungen - Dokumentation von Leistungen - Beratungs- und Untersuchungsleistungen - Zusammenarbeit mit internen und externen Organisations- einheiten - Akutversorgung im Rahmen von Unfällen • Über den gesetzlichen Auftrag hinausgehende Leistungen im Auftrag des ärztlichen Leiters, der Anstaltsleitung oder der Geschäftsführung, wie z.B. - Grippeimpfungen, Einstellungsuntersuchungen, Abhalten von Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen etc. • Beratung der Dienstgeberin/des Dienstgebers, der Dienstneh- merin/des Dienstnehmers und der ArbeitnehmerInnen- Vertretung • Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen • Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen, Workshops und Koordinationstreffen (mind. 1x/Jahr) • Zusammenarbeit mit Krankenhaushygiene und sicherheits- technischem Dienst Unser Angebot: • Interessantes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet • Möglichkeit, interdisziplinär und vernetzt zu arbeiten • Fachliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten • Sondervertrag als Vertragsbedienstete/r des Landes Steiermark mit Fixbezug (auf Basis Vollzeit ab EUR 5.630,10 inkl. Zulagen, 14xig) • Umfangreiche Sozialleistungen • Die Anstellung wird zunächst auf 1 Jahr befristet, unbefristete Verlängerung ist möglich • Beschäftigungsausmaß: aktuell 55% zzgl. der anfallenden Anfahrtszeiten Die KAGes strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifi- zierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufge- nommen. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis längstens 15.4.2019 (Eingangsstempel) an die OE Personalmanagement der Steierm. Krankenan- staltenges.m.b.H., Stiftingtalstraße 4–6, 8010 Graz. Das Gesundheitsunternehmen der Steiermark
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=