AERZTE Steiermark | April 2019

6 Ærzte Steiermark  || 04|2019 debatte Eiko Meister Auch ein „Leitspital“ braucht Menschen Im Vorfeld der Liezener Leitspital-Volksbefragung wurde mit allen Mitteln gekämpft, mit redlichen, aber leider auch mit unredlichen. Ein Beispiel: Den Befürwortern gelang ein paar Tage vor der eigentlichen Befragung ein „Coup“: 23 Bürgermeister von 29 sagten klar: „Wir beken- nen uns grundsätzlich zu den geplanten Maßnah- men, die ein Leitspital für den Bezirk Liezen sowie Gesundheits- und Facharztzentren an den derzei- tigen Krankenhausstandorten beinhalten.“ Postwendend kam die Replik der Gegner: Die Bürgermeister hätten sich gar nicht für ein zen- trales Leitspital ausgesprochen. „Falsche Anschuldigungen“, „Lügen“ – man blieb sich gegenseitig nichts schuldig. Und es gibt wohl keinen Grund anzunehmen, dass der raue Ton nach der Volksbefragung sanfter wird. Das verdient sich aber die Bevölkerung nicht, und das verdienen sich die Ärztinnen und Ärzte nicht. Die einen wollen die bestmögliche Gesundheits- versorgung, die anderen wollen die bestmögliche Gesundheitsversorgung ermöglichen. Dazu braucht es die richtigen Begleitmaßnahmen. Eine davon ist eine befriedigende Verkehrslösung. Natürlich sind Ärztinnen und Ärzte, die bisher nach Rottenmann gefahren sind, beunruhigt, wenn sie vom Süden kommend bei den derzei- tigen Verkehrsverhältnissen täglich 25 Minuten länger unterwegs sein werden. Auf das Jahr ge- rechnet sind das mehr als 200 Stunden oder gut 25 Acht-Stunden-Tage im Auto. Dafür braucht es Antworten, bevor das neue Leit- spital seinen Betrieb aufnimmt. Wenn es die nicht gibt, wird es wohl auch nicht genug Ärztinnen und Ärzte geben, die sich das antun. Damit wäre auch der Bevölkerung nicht geholfen. Denn die Qualität der Gesundheitsversorgung hängt an den Menschen, die sie leisten. Vizepräsident Dr. Eiko Meister ist Obmann der Kurie Angestellte Ärzte. intra kont a Cannabis ist in aller Munde. Stark beworben wird die Substanz Cannabidiol. Der Neurologe Andreas Steinbauer kommt in einem Artikel für die „Öster- reichische Zeitschrift für das Ärztliche Gutachten“ (DAG) 1/2019 aber zu einer ernüchternden Bewertung. Cannabidiol (CBD) ist neben Tetrahydrocannabiol (THC) eine Substanz der Hanfpflanze. Produkte mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 % sind in Öster­ reich zulässig. CBD-Produkten fehlt die euphorisie- rende Wirkung und sie fallen nicht unter das Sucht- mittelgesetz. Die beworbenen Wirkungen der CBD-Produkte von Schmerzlinderung bis hin zur Heilung bei Krebs konnten in wissenschaftlichen Studien nicht bestätigt werden. Die Substanz THC hingegen wirkt psychotrop eupho­ risierend. Der medizinische Anwendungsbereich beschränkt sich auf die Behandlung schwerer neuro­ logischer Folgeschäden mit Schädigung des 1. Moto­ neurons. Generell fehlen wissenschaftlich valide Studien zu Cannabis-Wirkstoffen. OA Dr. Andreas Steinbauer ist Facharzt für Neuro- logie mit Additivfach neurologische Intensivmedizin und Geriatrie und Bundesobmann der Fachgruppe Neurologie in der ÖÄK. Andreas Steinbauer Cannabis-Wirkstoffe: Valide Studien fehlen t i ark  | 04|2019

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