AERZTE Steiermark | Mai 2019

ÆRZTE Steiermark  || 05|2019 13 Foto: COVER Adobe Stock Anzeige Vorsteuerabzug bei Gebäude mit Hausapotheke Der VwGH beschäftigte sich mit der Höhe des Vorsteuerabzugs für ein neu errichtetes Gebäude, in dem sich sowohl eine Ordination als auch eine Hausapotheke befinden. Ein praktischer Arzt mit Hausapotheke er­ richtete ein Gebäude: im Erdgeschoss Apotheke sowie Ordination, im Ober­ geschoß „Dienstzimmer“ sowie Wohn­ räume. Im Zuge einer Betriebsprüfung nahm das Finanzamt eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach Raumgröße vor. Dabei rechnete es den Apotheken­ raum zur Gänze sowie den Vorraum und den Anmeldebereich zu 50% dem Betrieb der Apotheke zu. Die restlichen Räume wurden der ärztlichen Tätigkeit zugeordnet, weshalb das Finanzamt für diese den Vorsteuerabzug zur Gänze ablehnte. Gegen diese Aufteilung erhob der Arzt Beschwerde, weil das Finanz­ amt auch nicht direkt zuordenbare Ge­ bäudeteile wie Wartezimmer, Heizraum oder Schlafbereich zur Gänze dem ärztlichen Bereich zugeordnet hatte. Der VwGH folgte der Rechtsansicht des Arztes und betonte, dass im Be­ zug auf gemischt verwendeten Räume ein Aufteilungsmaßstab zu suchen ist, der im Einzelfall zu einem möglichst sachgerechten Ergebnis führt. Zuläs­ sig ist dabei jede Methode, die eine wirtschaftlich zutreffende Zuordnung der Vorsteuer gewährleistet. Inwieweit der Umsatzschlüssel als geeignetes Maß für die Bestimmung des für die gemischt genutzten Räume anteilig zustehenden Vorsteuerabzugs ist, lies der VwGH offen. Es sei verabsäumt worden, attrak- tive Karenz- und Teilzeitmodelle zu etablieren. Au- ßerdem sei das Lebensgefühl der heute jungen Generation nach ausgeglichener Work-Life-Balance (und jenes nach Ar- beiten in flachen Hierarchien) nicht in Betracht gezogen worden. Aber auch die Weiterentwicklung des Faches selbst, dessen Einsatzgebiet sich durch technische Errungenschaften deutlich erweitert habe, erfordere mehr Fach- ärzte als vorab angenommen. „Wir ha- ben eine steile Lernkurve hingelegt, die das Fach auch so attraktiv macht. Wir sind mittlerweile Patientenmanager und in der präoperativen Ambulanz wichtige Anlaufstelle für multimorbide Patienten.“ Vorteile sieht Kainz einer- seits in der neuen Facharztausbildung, mit der die jungen Ärztinnen und Ärzte in kürzerer Zeit fertig seien, und andererseits in der Zusammenlegung der Spitäler, durch die die Kräfte besser gebündelt werden könnten. Im Gegensatz zu seinem Kollegen von der Chirurgie setzt Kainz stark auf Rotation und lässt schon jetzt seine Assistenzärztinnen und -ärzte andern- orts hospitieren. Dafür kommen Ärzte anderer Häuser zu ihm ins LKH Hoch- steiermark am Standort Bruck. Und es ist ihm wichtig festzuhalten: „Im Mo- ment ist die Versorgung gesichert. Wir arbeiten bloß sehr am Limit.“ Zwei Beschlüsse Limits kennen auch die Ärztinnen und Ärzte der Strahlentherapie – Radioon- kologie. „Bereits vor zehn Jahren hat die Fachgruppe darauf hingewiesen, dass wir auf eine prekäre Situation zusteuern und eine Anerkennung als Mangelfach gefordert“, erzählt die Grazer Klinikvorständin Karin Kapp. Paradoxerweise gibt es dazu bereits zwei Beschlüsse der § 44-Kommission; einen von vor rund zwei Jahren und einen ganz aktuellen. Jedoch haben we- der die aktuelle Gesundheitsministerin noch ihre Vorgängerin das Vorhaben bisher umgesetzt. Über mangelndes Interesse von Seiten des ärztlichen Nachwuchses kann sich die steirische Radioonkologie nicht beklagen. „Auf uns kommen immer wieder junge Ärztinnen und Ärzte zu, die sich für das Fach interessieren. Die laden wir dann zu einem Schnuppertag ein“, so Kapp. Aber auch von jenen, die die Radioonkologie in ihrer Basisaus- bildung durchlaufen haben, möchten ein paar gerne hier Fuß fassen und eine Facharztausbildung absolvieren. Als einziges klinisches onkologisches Querschnittsfach, das auch noch mit spannenden technischen Entwick- lungen in Hard- und Software punktet, wird die Radioonkologie durchaus als attraktiv wahrgenommen. Trotzdem können nicht alle theoretisch vorhandenen Ausbildungskapazitäten genutzt werden, was unter anderem an der weiblichen Dominanz in diesem Fachgebiet liegt. „Kehrt eine Ärztin in Teilzeit aus der Karenz zurück, müssen die restlichen Prozente ihrer Stelle freigehalten werden, damit sie jederzeit wieder auf Vollzeit aufstocken „Die Steiermark bildet ohne Zukunftsperspektive in der Niederlassung aus.“ Thomas Kröpfl, Fachgruppenobmann Kinder- und Jugendpsychiatrie

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