AERZTE Steiermark | Mai 2019
34 ÆRZTE Steiermark || 05|2019 WIRTSCHAFT & ERFOLG Die Krankenbeihilfe ist eine Unterstützungsleistung, die im Fall einer hundertprozen- tigen Dienstverhinderung in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls gewährt wird. Es handelt sich dabei aber nicht um eine klassische Kranken- versicherung, sondern um ein Krankentaggeldsystem. Ab wann und wie lange kann man die Kranken beihilfe beziehen? Folgende Tabelle bietet einen raschen Überblick über die Wartezeiten und die jewei- ligen Ansprüche: Die Höhe des jeweiligen Tagsatzes im aktuellen Kalenderjahr ist ab- hängig von der Höhe der Bei- Unterstützung im Krankheitsfall – die Krankenbeihilfe des WFF Welche Leistungen sind mit der Krankenbeihilfe des Wohlfahrtsfonds abgedeckt? träge zur Krankenbeihilfe, die im Vorjahr geleistet wurden. Der individuelle Anspruch ist mit einem separaten Informa- tionsschreiben Mitte Jänner 2019 mitgeteilt worden. Klaus Kranner Kompetenz-Center für Ärzte und Freie Berufe, Graz Individuelle Lösungen? Bei uns sind Sie genau richtig! Kompetenz-Center für Ärzte und Freie Berufe der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG und der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Radetzkystraße 15-17/1. Stock, 8010 Graz aerzte.freieberufe@landes.hypobank.at www.hypobank.at Niedergelassene (Zahn-)ÄrztInnen, Wohnsitz(-zahn-)ärztInnen: Wartezeit Anspruch auf Krankenbeihilfe Mindest- tagsatz Maximal- tagsatz Krankenhausaufenthalt 3 Tage ab dem 4. Tag EUR 134,00 EUR 402,00 Hausbehandlung 14 Tage ab dem 15. Tag bzw. un- mittelbar im Anschluss an einen mindestens 3 Tage dauernden Kran- kenhausaufenthalt EUR 89,30 EUR 268,00 Ausschließlich angestellte (Zahn-)ÄrztInnen: Hausbehandlung und Krankenhausaufenthalt 14 Tage ab dem 15. Tag EUR 89,40 Tagsatz brutto
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