AERZTE Steiermark | Juni 2019

ÆRZTE Steiermark  || 06|2019 13 Foto: COVER s: Shutterstock, MUG Anzeige Abzugsfähigkeit von steuer- lichen Beratungsleistungen Es sind Kosten für eine „Steuer“- beratungsleistung entstanden. Darunter werden nicht nur Aufwendungen verstanden, die anlässlich einer Be­ ratung im Bereich der Ertragsteuern entstanden sind, sondern auch Kos­ ten für die Beratung oder Vertretung in sämtlichen Steuerangelegenheiten. Es handelt sich nicht bereits um Betriebs- ausgaben bzw. Werbungskosten. Die Zuordnung der Steuerberatungs­ kosten zu den Sonderausgaben oder Betriebsausgaben bzw. Werbungskos­ ten richtet sich nach dem Inhalt der Beratung. Steuerberatungskosten sind beispielsweise betrieblich veranlasst und stellen somit Betriebsausgaben dar, wenn sie im Zusammenhang mit betrieblich bedingten Abgaben bzw. mit der Führung von Aufzeichnungen stehen. Steuerberatungskosten, die sowohl beruflich als auch privat veran­ lasst sind, sind sachgerecht aufzuteilen. Die Leistung wird von „berufsrechtlich befugten Personen“ erbracht Dies sind alle natürlichen und juristi­ schen Personen, die kraft Standes­ recht zur Beratung und Hilfeleistung in Abgabensachen befugt sind, wie etwa Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare. Die Unterstützung in steuerlichen Angelegenheiten durch Ihren Steuerberater bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, wie etwa eine enorme Arbeitserleichterung, Rechts­ sicherheit oder Risikovermeidung und Sie sparen dabei auch noch Steuern! erfüllten, wurden aus dem Stadtregis­ ter nach dem Zufallsprinzip 12.000 Personen ausgewählt. Nach einem ersten Zeitungsbericht hatten sich zu- sätzlich 300 Interessierte gemeldet. „Das Problem ist, dass ein derartiges Sample nicht repräsentativ ist“, er- klärt Schmidt. „Dabei handelt es sich meist um besonders gebildete und übergesundheitsbewusste Menschen.“ In der Hauptphase soll die Studie an mindestens 1.000 bis maximal 3.000 Grazerinnen und Grazern durchge- führt werden. Nach Zufallsbefunden betreut Wer der Einladung zur Studienteil- nahme folgt, wird zunächst zur Erst­ anamnese bei der „Study Nurse“ ge- beten. Dort finden anthropometrische Messungen statt und die Probanden füllen zahlreiche Fragebögen aus – zu (individuellen und familiären) Vorer- krankungen, Gesundheitskompetenz, Ernährung und Bewegungsverhalten. Auch werden Blutproben genommen und Risikofaktoren altersassoziierter Erkrankungen erhoben. Nach einer Woche erfolgen die klinischen Unter- suchungen an zwei Tagen zu je sechs Stunden. Umfassende und mit mo- dernsten Techniken durchgeführte kli- nische Untersuchungen des Gehirns, Herz-Kreislauf-Systems, von Augen, Haut und Haaren sowie Hals, Nase und Ohren finden statt. Die Ergebnisse werden in einem klinischen Bericht schriftlich an die Probanden ausgehän- digt und wenn Zufallsbefunde vorlie- gen, werden entsprechende Maßnah- men eingeleitet. „Denn Zufallsbefunde sind gar nicht so selten“, berichtet Schmidt. Um kontrastives Datenma- terial zu erhalten, werden in Zukunft auch Bewohnerinnen und Bewohner der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz (GGZ) untersucht. Zur Auswertung der Daten bedient sich Schmidts Team der „multilevel analysis“. Dabei kommt auch machine learning zum Einsatz, um noch un- bekannte Zusammenhänge zwischen einzelnen untersuchten Parametern herzustellen und neue Risikoprädik- toren zu identifizieren. „Zufallsbefunde sind gar nicht so selten.“ Helena Schmidt

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