AERZTE Steiermark | Juni 2019

WIRTSCHAFT & ERFOLG ÆRZTE Steiermark  || 06|2019 33 Damit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die- se Beihilfe gewährt werden kann, ist Folgendes zu be- achten: y Der Aufenthalt muss in einer sanitätsbehördlich genehmigten Kuranstalt, Rehabilitationseinrichtung oder Sonderkrankenan- stalt in Österreich absol- viert werden. y Vor Antritt sind ein ärzt- liches Zeugnis, aus dem sich die Notwendigkeit und Dauer des Kur- bzw. Rehabilitationsaufent- haltes ergibt, bzw. eine Bewilligung seitens eines Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung vorzu- legen. Nach Absolvierung des Kur- bzw. Rehabilitationsaufent- haltes sind folgende Nach- weise vorzulegen: y Bestätigung über den durchgehenden Aufenthalt → Gewährungszeitraum: mind. 14 Tage und max. 21 Tage. (Bei einem An- schlussheilverfahren kann in begründeten Einzel- fällen auch eine Beihilfe über den 21. Tag hinaus gewährt werden.) Die Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitations­ aufenthalt für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Die Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt ist eine zusätzliche Leistung des Wohlfahrtsfonds, die für nie- dergelassene Ärztinnen und Ärzte vorgesehen ist. y ärztliche Antritts- und Abschlussuntersuchung y Nachweis der absolvierten Therapien Nach Beendigung des Kur- bzw. Rehabilitationsaufent- haltes sind die angeführten Unterlagen an den Wohl- fahrtsfonds zu schicken, das Taggeld beträgt mind. EUR 67,00 und max. EUR 201,00, wobei die individuelle Höhe anhand der geleisteten Bei- träge zur Krankenbeihilfe des Vorjahres berechnet wird. Der gleichzeitige Bezug einer Krankenbeihilfe und einer Krankenbeihilfe für einen Kur- oder Rehabilitationsauf- enthalt schließt sich aus. Bezieher einer Alters- oder Invaliditätsversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds haben keinen Anspruch auf diese Beihilfe. WICHTIG: Diese Beihilfe ist im VORHINEIN zu beantragen! Für Fragen zur Krankenbei- hilfe bei Kur- oder Rehabili- tationsaufenthalt steht Ihnen das Team des Wohlfahrts- fonds gerne zur Verfügung. Tel.: (0316) 8044-65 Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Kompetenz-Center für Ärzte und Freie Berufe der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG und der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Radetzkystraße 15-17/1. Stock, 8010 Graz aerzte.freieberufe@landes.hypobank.at www.hypobank.at Top Leistungen für Turnusärzte – Gratis Kontopaket Margarete Winsauer-Paier Dipl. Anlageberaterin (BAK) Kundenberaterin +43 316 8051 - 5860 margarete.winsauer-paier@landes.hypobank.at www.hypobank.at Profitieren Sie von den umfassenden Leistungen und unschlagbaren Vorteilen des Panther.MEDICUS turnus – Kontopaketes: Gratis Kontoführung Sämtliche Buchungen inkludiert Maestro-Picture-Bankomatkarte und Kreditkarte Ihrer Wahl Alle Bankgeschäfte online oder am Smartphone erledigen Kommen wir ins Gespräch. Die zeit- und kostengünstige Drehscheibe für Ihr Geldleben

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