AERZTE Steiermark | Juni 2019

ÆRZTE Steiermark  || 06|2019 39 PRAXIS Folgenreicher Kommunikationsfehler im OP Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich an einem Wochentag im Routinebetrieb eines Belegspitals. Eine Pati- entin im vierten Lebensjahrzehnt erhielt aufgrund mangel- hafter Kommunikation eine Medikamentenüberdosis, kam jedoch nicht zu Schaden. Gemeldet wurde der Vorfall von einem/einer Arzt/Ärztin mit mehr als fünf Jahren Berufs- erfahrung . Eine Patientin zwischen 31 und 40 Jahren wurde am Wo- chenende in einem Belegspital einer LLETZ-Konisation unterzogen. Sie befand sich bereits in Allgemeinanästhesie und bekam vom Operateur/von der Operateurin noch ein Lokalanästhetikum mit Adrenalinzusatz eingespritzt. Die Anweisung – Xylanest 1 % 20 ml plus 1 mg Adrena- lin – erschien dem/der AnästhesistIn zu hoch, was er/sie gegenüber dem/der OperateurIn auch kommunizierte. Diese/r antwortete, er/sie mache das immer so. Nur wenige Sekunden nach der Medikamentengabe entwickelte die Patientin eine ventrikuläre Tachykardie mit polymorphen Extrasystolen, gefolgt von einer Sinusbradycardie mit ausgeprägten ST-Streckenhebungen. Ihr Blutdruck stieg auf 210/110 mmHg. Daraufhin wies der/die Anästhesis­ tIn den/die OperateurIn an, die OP zu stoppen, erhöhte das O2-Angebot und senkte den Blutdruck durch einen Propofol-Bolus. Präventiv wurde ein Defibrillator in den OP geordert. Nach rund drei Minuten war die Patientin hämodynamisch wieder stabil und es wurde weiter ope- riert. Sie konnte ohne Verzögerung ausgeleitet und in den Aufwachraum gebracht werden. Danach erfolgten Herz­ enzymkontrollen sowie EKG-Kontrolle, die unauffällig blieben. Die Patientin war beschwerdefrei. Eigene Erklärung für den Vorfall: Der/die meldende Arzt/Ärztin mutmaßt, der/die ope- rierende Arzt/Ärztin könnte die Xylocain/Adrenalin- Konzentration der Lösung – in diesem Fall Adrenalin 1:200.000 – nicht gekannt haben und möglicherweise in anderen Häusern stets eine fertige andere Mischung ver- wenden. Günstige bzw. erschwerende Umstände : Als positiv stellte sich das gekonnte Management der Herz- rhythmusstörung heraus sowie die überlegte Reaktion des/ der AnästhesistIn. Die SOP wurde in puncto Zubereitung der Lösung umgehend geändert. Erschwerend wirkte sich aus, dass der/die OperateurIn den Einwand des/der AnästhesistIn einfach übergangen hat. Daraufhin hätte der/die AnästhesistIn energischer vorge- hen und die Applikation verhindern müssen. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Der Tipp vom Experten Fortbildungsnachweis – WIE wird die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung überprüft? Die Österreichische Ärztekammer prüft zum Stichtag 1.9.2019 flächendeckend die ärztliche Fortbildungsverpflich- tung. Verifiziert wird, welche Ärztinnen und Ärzte über ein gültiges DFP-Diplom verfügen ODER mindestens 150 DFP- Punkte, davon mindestens 120 medizinische DFP-Punkte sowie mindestens 50 DFP-Punkte aus Veranstaltungen in den letzten drei Jahren vor dem Stichtag (1.9.2016 bis 31.8.2019) auf ihrem Online-Fortbildungskonto gebucht und durch Teilnahmebestätigungen nachgewiesen haben. D. h. es geht um den folgenden Nachweis: 1.) Ärztin/Arzt besitzt am 1.9.2019 ein gültiges Fortbildungs- diplom (Gültigkeit ist immer 5 Jahre) oder 2.) Ärztin/Arzt hat 150 Punkte auf ihrem/seinem elektro- nischen Fortbildungskonto www.meindfp.at – die Punkte müssen dort von der Ärztin bzw. vom Arzt selbst eingebucht werden! Bitte senden Sie keinesfalls Bestätigungen an die Ärztekam- mer Steiermark. Diese können nicht bearbeitet werden! Alle Informationen finden Sie hier: www.arztakademie.at/fortbildungsnachweis Mirko A. Franschitz Terminvereinbarung in Ausbildungsangelegenheiten Die Ausbildungsabteilung in der Ärztekammer ist bemüht, die Anliegen der ÄrztInnen in Ausbildung qualitätsvoll und zeitnah zu unterstützen. Damit sich unsere MitarbeiterInnen die nötige Zeit für Ihr Anliegen nehmen können, ist es sinnvoll und notwendig, vorab einen Termin zu vereinbaren. Wir ersuchen daher insbesondere für die Prüfung und Anrechnung von Raster- zeugnissen (Basisausbildung, Ausbildungen zum Arzt für Allgemeinmedizin und zum Facharzt), Diplomeinrei­ chungen und Anträge zur Anrechnung ausländischer Aus- bildungszeiten (§ 14-Anträge) jedenfalls vorab einen Termin mit der Ausbildungsabteilung (ausbildung@aekstmk.or.at) zu vereinbaren. Wir können dann die nötige Zeit für Sie re- servieren und Sie ersparen sich unnötige Wartezeiten. Foto: Schiffer

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