AERZTE Steiermark | Juni 2019

ÆRZTE Steiermark  || 06|2019 45 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ab 01.10.2019; Anschubfinanzierung Euro 70.000,00 Kinder- und Jugendheilkunde Graz-Rechtes Murufer-Süd (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.10.2019 Lungenkrankheiten Graz-Zentrum-Links (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.10.2019 Psychiatrie bzw. Psychiatrie und psychotherapeu- tische Medizin Bezirk Liezen, Liezen (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.10.2019 Bezirk Leibnitz, Leibnitz (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.10.2019 AUSSCHREIBUNG NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR Augenheilkunde und Optometrie Bezirk Voitsberg, Voitsberg (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.10.2019 Urologie Bezirk Voitsberg, Voitsberg (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.10.2019 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 04. Juli 2019 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steier- mark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätz- lich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine be- glaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausge- stellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsbe- rechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Ge- bietskrankenkasse oder einer vergleichbaren Krankenver- sicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Asso- ziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Steiermärkische Gebietskranken- kasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestä- tigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse weitergeleitet. Für den Geschäftsausschuss der steir. § 2-Krankenversicherungsträger: Mag. Gernot Leipold (Geschäftsführer), Obmann Ing. Josef Harb (Vorsitzender) Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident) Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax- Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefon- nummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 06/2019 Gemäß § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nach- stehende Verträge ausgeschrieben : ÄRZT/INNEN FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Graz-Gries (BVA): 1 ab 01.07.2019 FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE ab 01.10.2019 Innere Medizin Graz-Eggenberg (BVA): 1 ab 01.07.2019 >>

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=