AERZTE Steiermark | Juni 2019
ÆRZTE Steiermark || 06|2019 47 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 06/2019 Gemäß § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages wird nachstehender Vertrag ausgeschrieben: FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE AUSSCHREIBUNG ALS NACHFOLGE- PRAXIS FÜR 1 JAHR Augenheilkunde und Optometrie Graz-Innere Stadt (BVA, SVA): 1 ab 01.10.2019 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiser- feldgasse 29, bis längstens 04. Juli 2019 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte ab- rufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbo- gen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine be- glaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausge- stellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsbe- rechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebiets- krankenkasse oder einer vergleichbaren Krankenversiche- rungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertrags- parteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweize- rischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorla- ge eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Plan- stelle an die Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax- Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen erge- ben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
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