AERZTE Steiermark | Juli/August 2019

Ærzte Steiermark  || 07/08|2019 39 Praxis Narkose-Perfusor nicht angeschlossen Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich an einem Wo- chentag im Routinebetrieb eines OP-Bereiches. Betroffen war eine Patientin im fünften Lebensjahrzehnt; gemeldet wurde der Vorfall von einer Pflegekraft mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung. Eine Patientin sollte während ihrer OP eine perfusor- gesteuerte TIVA erhalten. Nach Einleitung der Narkose mittels Spritze sollte die Narkosetiefe dadurch aufrecht- erhalten werden. Der Perfusor wurde zeitgerecht gestartet, aber erst nachdem eine größere Menge Flüssigkeit am OP- Boden registriert wurde, stellte sich heraus, dass er nicht an den intravenösen Zugang kontaktiert war. Zu diesem Zeitpunkt waren die Vitalparameter der Patien- tin schon deutlich zu hoch, was bereits zu einer Kontrolle der TIVA hätte führen müssen, vom Anästhesisten/von der Anästhesistin jedoch nicht zur Kenntnis genommen worden war. Aufgrund von Platzmangel war der Perfusor hinter einem Monitor lokalisiert und somit nicht einsichtig. Eigener Ratschlag: Die den Vorfall meldende Pflegekraft mahnt vom An- ästhesisten/von der Anästhesistin mehr intraoperative Awareness ein, denn bereits aufgrund der hohen Vitalpa- rameter hätte interveniert werden müssen. Er/sie schlägt vor, dass der Perfusor stets von der-/demje- nigen zu überprüfen sei, die/der das Gerät in Betrieb nimmt. Verbesserung könne die Nutzung eines Drei- Wege-Hahns bringen, der vor dem Starten des Perfusors anzuschließen sei. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Ein/e ExpertIn des BIQG konstatiert, Probleme mit Per- fusoren träten immer wieder auf, daher seien die venösen Zugänge vor jedem Eingriff zu kontrollieren. Dafür müsse es klare Verantwortlichkeiten und Checklisten geben. Ein/e externe/r KommentatorIn betont, die von Seiten des BIQG angesprochenen Probleme mit Perfusoren bezögen sich wohl eher auf schräg aufgesetzte Drei-Wege-Hähne oder Ähnliches. Ein nicht mit dem iv. Zugang verbun- dener Perfusor sollte die große Ausnahme sein. Der/die Meldende hatte angegeben, derartige Vorfälle würden sich quartalsweise ereignen. Sei das der Fall, empfiehlt der/ die KommentatorIn, den „Routinebetrieb zu überdenken“ und die Perfusoren bereits vor Einleitung der Narkose an- zuschließen. Mehrkosten durch Drei-Wege-Hähne seien durch gesteigerte Patientensicherheit und Vermeidung von Schadenersatzforderungen gerechtfertigt. CIRSmedical.at fall des monats Der Tipp vom Experten Übermittlung von Unterlagen an den Wohlfahrtsfonds: Sämtliche Unterlagen, die den Wohlfahrtsfonds betreffen, werden nicht im Original benötigt – unabhängig davon, ob es um die Übermittlung von Einkommensteuerbescheiden, Anträgen auf Zuerkennung der Altersversorgung, Anträgen auf Zuerkennung der Krankenbeihilfe, Ermäßigungsanträ- ge etc. geht. Am einfachsten ist eine Übermittlung per E-Mail oder Fax. Es gibt allerdings eine einzige Ausnahme: Die Verfügung für die Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung muss im Original bei uns abgegeben werden. Die Formulare für den Wohlfahrtsfonds finden Sie auf der Homepage der Ärztekammer im Downloadcenter unter: https://www.aekstmk.or.at/125 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Fax: 0316-8044-136 Mag. Bernd Niehs Terminvereinbarung in Ausbildungsangelegenheiten Die Ausbildungsabteilung in der Ärztekammer ist bemüht, die Anliegen der ÄrztInnen in Ausbildung qualitätsvoll und zeitnah zu unterstützen. Damit sich unsere MitarbeiterInnen die nötige Zeit für Ihr Anliegen nehmen können, ist es sinnvoll und notwendig, vorab einen Termin zu vereinbaren. Wir ersuchen daher insbesondere für die Prüfung und Anrechnung von Rasterzeugnissen (Basisausbildung, Aus- bildungen zum Arzt für Allgemeinmedizin und zum Fach- arzt), Diplomeinreichungen und Anträge zur Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten (§ 14-Anträge) jedenfalls vorab einen Termin mit der Ausbildungsabteilung (ausbil- dung@aekstmk.or.at) zu vereinbaren. Wir können dann die nötige Zeit für Sie reservieren und Sie ersparen sich unnötige Wartezeiten. Foto: Schiffer

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