AERZTE Steiermark | Juli/August 2019

Ærzte Steiermark  || 07/08|2019 43 Niedergelassene Ärztinnen & Ärzte Die Forderung nach offenen Ordinationen als fixem Bestandteil des Ärzt­ lichen Bereitschaftsdienstes am Wochenende wurde erfüllt. Bezahlt wird eine Pauschale von 700 Euro für den dreistündigen Ordinationsdienst von 8 bis 11 Uhr an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Bereitschaftsdienst: Mit 20. Juli Ordinationen fix integriert Dass offene Ordinationen in den Ärztlichen Bereitschafts- dienst integriert werden sol- len, war spätestens Mitte Juni klar und wurde am 26. Juni auch offiziell in einer Presse- konferenz mitgeteilt. Es gab zu dem Zeitpunkt noch einen kleinen Haken bzw. eine of- fene Frage: Wie sollte Wahl- ärztinnen und Wahlärzten die Möglichkeit eröffnet werden, am Ordinationsbereitschafts- dienst teilzunehmen, wenn die Verrechnung innerhalb des Kassensystems rein tech- nisch nicht möglich ist? Die Lösung: eine Pauschale von 700 Euro für den dreistün- digen Bereitschaftsdienst an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag von 8 bis 11 Uhr. Ku- rative Einzelleistungen kön- nen im Bereitschaftsdienst nicht verrechnet werden. 700 + 42 Euro + Visitenhonorar Wer am selben Tag zusätzlich den von 12.00–18.00 Uhr Vi- sitendienst macht, bekommt zu den 700 Euro noch 42 Euro. Und natürlich die Visi- tenpauschale von 220 bis 350 Euro je nach Regionsgröße sowie das Wochenendhono- rar von 70 Euro pro absol- vierter Visite. Gleiches Honorar für Kassen- und WahlärztInnen Das bedeutet, dass alle Ver- trags- (GKK, BVA, SVA, SVB, VAEB) und Wahlärztinnen/- ärzte für den Bereitschafts- dienst in der offenen Ordi- nation (und wie bisher im Visitendienst) das exakt glei- che Honorar erhalten. Ver- tragsärztInnen können die Dienste bis zu 6 Monate im Voraus buchen, Wahlärz- tInnen frühestens 2 Wochen im Voraus. Die Buchung ist bis zu 24 Stunden vor Dienstbe- ginn möglich. Welche Ordina- tionen im Bereitschaftsdienst geöffnet haben, wird über die neue Website ordinationen.st des Gesundheitsfonds Steier- mark bekanntgegeben. Patientinnen und Patienten können im Notfall die offenen Bereitschaftsdienst-Ordinati- onen direkt aufsuchen, ohne vorher das Gesundheitste- lefon 1450 angerufen zu ha- ben. Aber natürlich wissen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesund- heitstelefons 1450, welche Or- dinationen im Bereitschafts- dienst offen haben und teilen das den Anruferinnen und Anrufern, die unmittelbar Foto: Land Steiermark/Streibl Die Fakten zum Bereitschaftsdienst y Ordination im Bereitschaftsdienst an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 bis 11.00 Uhr y Honorar 700 Euro pauschal für 3 Stunden y Zusätzliche 42 Euro, wenn auch der anschließende Visitendienst ab 12 Uhr gebucht wird (+ Visiten­ pauschale und -honorar wie bisher) y Buchung der Ordinations-Bereitschaftsdienste über dienstplan.gesund heitsversorgung-steiermark.at (wie Visiten), Infos über auf ordinationen.st y Storno von Diensten (nur aus gravierenden Gründen möglich) direkt telefonisch bei der Rot-Kreuz-Leitstelle y Ab Oktober eine 25. Region: durch Teilung der Regionen 5 und 7 in 5 (Judenburg), 7 (Trofaiach) und neu 25 (Knittelfeld/Zeltweg) GKK-Obmann Harb, Gesund- heitslandes- rat Drexler, Ärztekammer- Vizepräsident Meindl: Ärztekammer- Forderung nach Ordinationen im Bereitschafts- dienst erfüllt, Kassenver- tragsärztinnen und -ärzte (GKK, BVA, SVA, SVB, VAEB) sowie WahlärztInnen bekommen das gleiche Honorar.

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