AERZTE Steiermark | Juli/August 2019

Ærzte Steiermark  || 07/08|2019 45 niedergelassene Ärztinnen und ärzte Abwesenheitsmeldungen (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Die Abwesenheitsmeldungen von niedergelassenen Ärz- tinnen und Ärzten können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelas- sene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vor­ genommen haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und auf Wunsch an die Gebietskranken- kasse durchgeführt. y Zusätzlich entscheiden Sie, ob die abwesenheitsbe- dingte Schließung der Praxis in der Ärztesuche auf der Website der Ärztekammer Steiermark www.aekstmk. or.at/46 sichtbar sein soll. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Samstag, Sonntag, Feiertag, 9 bis 13 Uhr, hat eine Ordination für Notfälle geöffnet. Infos: www.kijno.at KIJNO_Inserat_98x135_Kleine.indd 1 05.01.2019 13:06:25 VertragsärztInnen, die aus- schließlich mit der BVA und/ oder SVA einen kurativen Vertrag besitzen (also nicht mit einer GKK), haben bei tatsächlicher Nutzung von e- Medikation Anspruch auf eine Wartungspauschale in Höhe von EUR 20,– monatlich. Der Anspruch besteht frühestens ab April 2019 bzw. ab dem Zeitpunkt des Roll-Outs. Die Vorgehensweisen sind nach- stehend beschrieben. Zustimmung Analog zu den GKK-Ärzt­ Innen ist eine Zustimmungs- erklärung durch den Ver- tragspartner notwendig. Das Web-Portal für die noch an- zubindenden Vertragsärzt­ Innen wurde bereits ange- passt. Jene ÄrztInnen, die bereits die Anschubfinanzie- rung beantragt haben, kön- nen die Zustimmungserklä- rung über das auf chipkarte. at bereitgestellte und entspre- chend angepasste Formular übermitteln. Die Auszahlung erfolgt jähr- lich im Nachhinein und nur dann, wenn die Pauschale von keinem anderen Träger zur Auszahlung gelangt ist. Es be- darf keiner expliziten Angabe in der Abrechnung. NOVA-Position ÄrztInnen, die weder mit GKK noch mit BVA, jedoch einen Vertrag mit der SVA haben, können die 20 Euro Wartungspauschale ebenfalls verrechnen. Die Verrechnung erfolgt nicht mit einer eige- nen patientenunabhängigen Satzart (wie bei ALVA), son- dern über die NOVA-Position 0970730 eMED1 bei irgendei- nem Patienten, für den eMed genutzt wurde. Es ist nicht notwendig, die Wartungspau- schale inkl. Zustimmungser- klärung zu beantragen. Der entsprechende Passus im Förderportal zur Anschubfi- nanzierung wurde ebenfalls bereits angepasst. BVA und SVA haben jetzt eine Vereinbarung für einen Wartungskostenzuschuss für e-Medikation abgeschlossen. Er beträgt 240 Euro pro Jahr bzw. 20 Euro pro Monat. E-Medikation: Wartungskosten- Pauschale bei BVA und SVA Foto: Fotolia

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