AERZTE Steiermark | Juli/August 2019

48 Ærzte Steiermark  || 07/08|2019 niedergelassene Ärztinnen und ärzte Die Ordination ist eine Grundleistung. Alle Ordina- tionsleistungen (Erstordinati- on und alle weiteren Ordina- tionen) sind im Abrechnungs- datensatz einzutragen. Pos. 015 Ordination Für die erste Ordination pro Quartal wird ein Honorar von € 20,– von der STGKK bezahlt (Stand 1.1.2019). Für jede wei- tere Ordination beträgt der Tarif € 6,94. Zusätzlich werden derzeit fol- gende Fachgebietszuschläge bei jeder Erstordination (aus- genommen Erste-Hilfe- und Vertretungsfälle) honoriert: Allgemeinmedizin € 2,88 Augenheilkunde € 2,55 Chirurgie € 12,24 Orthopädie € 0,88 Dermatologie € 3,00 Lungenheilkunde € 1,89 Gynäkologie € 3,50 HNO € 1,50 Urologie € 3,05 Kinderheilkunde € 9,95 Mehr als eine Ordination an einem Tag und für dieselbe Erkrankung kann in der Re- gel nicht verrechnet werden. Die Notwendigkeit von mehr als einer Ordination muss von der Vertragsärztin bzw. vom Vertragsarzt begründet werden. Die Verrechnung der Leistung „Ordination“ samt allfälliger Zuschlagspositionen bei §2-Kassen „Ordination“ richtig verrechnen Die Pos. 002 können Sie auch am Wochenende für den Fall einer unabweislichen Erstversorgung verrechnen. Eine Verrechnung ist jedoch innerhalb von mit der STGKK regulär vereinbarten Ordinationszeiten (z. B. am Samstag) nicht möglich. Dies gilt derzeit auch für spontan gemeldete Ordinationen außerhalb der Regelzeiten (www.aekstmk.or.at/für Ärzte/ Niedergelassene Ärzte/Ordinationen außerhalb Regelzeiten). wichtiger tipp

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