AERZTE Steiermark | September 2019
ÆRZTE Steiermark || 09|2019 13 COVER Anzeige Familienhafte Mitarbeit in der Ordination Ein familienhaftes Verhältnis liegt z. B. vor, wenn ein Kind in der Ordination der Mutter bzw. des Vaters ohne rechtliche Verpflichtung zur Erbrin- gung einer bestimmten Arbeitslei- stung bzw. zur Einhaltung einer bestimmten Arbeitsleistung oder –zeit tätig ist und die Eltern nicht zur Zah- lung eines bestimmten Entgelts ver- pflichtet sind, sondern die Höhe des Taschengeldes nach ihrem Ermessen bestimmen. Typische Beispiele dafür sind u. a. Telefondienst, Terminverein- barungen, gelegentliche Chauffeur- dienste und Bankerledigungen. Zahlungen und sämtliche Aufwen- dungen für familienhafte Mitarbeit werden aus steuerlicher Sicht nicht als Betriebsausgaben anerkannt und sind daher nicht abzugsfähig. Für die Annahme eines Dienstver- hältnisses bei Ehegatten und Kindern müssen ein ausdrücklich oder kon- kludent vereinbarter Entgeltanspruch sowie persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegen, die nach außen eindeutig zum Ausdruck kommen und mit Familienfremden unter gleichen Voraussetzungen vereinbart worden wären. Hierfür sind ein fremdüblich gestalteter Dienstvertrag, Weisungsgebunden- heit, organisatorische Eingliederung, Zeitaufzeichnungen, Führung eines Lohnkontos, etc. erforderlich. Details für den Dienstvertrag gibt es in der Oktoberausgabe. Funktionalität versteht Leisch zwar, bit- tet aber um Verständnis und spricht von einem „Reifungsprozess“. Sein Appell: „Gebt uns eine Chance.“ Gesundheits-Asfinag Mit 30 Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern (24 Vollzeitäquivalenten) ist die ELGA GmbH ein ziemlich kleines Unternehmen. „Wir programmieren keine Zeile“, so Geschäftsführer Leisch und zieht einen Vergleich zur Straßen- gesellschaft Asfinag: „Die bauen auch keine Autobahnen.“ Sehr wohl habe die ELGA GmbH aber die politische Verantwortung zu tragen, das sei ihm völlig bewusst, so Leisch. Neben der kleinen, aber aufgrund ihres eingängigen Namens bekannten ELGA GmbH besorgen noch zwei weitere Gesellschaften die IT-Geschäfte der öffentlichen Hand. Um einige Jahre älter als die ELGA-Gesellschaft ist die 2001 gegründete SVC, mit vollem Na- men Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. Hätte man sie später gegrün- det, hieße sie vermutlich E-Card- GmbH. Diese Gesellschaft hat nur einen Eigentümer, den Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Ausge- stattet ist sie mit einem Stammkapital von 3,3 Millionen Euro, während die ELGA-Gesellschaft nur das Mini- mal-Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausweist: 35.100 Euro, geteilt zwischen Bund, Hauptverband und Bundesländern. Weswegen die ELGA GmbH auch alle gesundheitspolitischen Entwicklungen hautnah spürt. Als Beispiel nennt Leisch die Fusion der Krankenkassen und die Schaffung der Österreichi- schen Gesundheitskasse. Die große ITSV Wahrhaft groß ist die dritte der drei IT-Säulen: die weithin unbekannte IT-Services der Sozialversicherung GmbH (ITSV). Mehr als 700 Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter beschäftigt diese Gesellschaft. 2018 setzte sie laut Geschäftsbericht 96,5 Millionen Euro um. Wie der Name schon sagt, wickelt sie hauptsächlich die IT-Projekte der Sozialversicherungsträger ab, denen sie auch gehört. Das Stammkapital beträgt beeindruckende 16,9 Millionen Euro. Gleichzeitig fungiert sie auch als Dienstleister für die anderen Gesell- schaften. Alle der E-Card zugrunde- liegenden Daten speichert sie in der E- Card-Betriebszentrale. Sie wickelt seit 2018 das Kinderbetreuungsgeld tech- nisch ab und ist für die zentrale Pro- jektkoordination des Gesundheitste- lefons 1450 verantwortlich. Kurz: Die meisten IT-technischen Abwicklungen im Umfeld der Sozialversicherungen sind bei der ITSV angesiedelt, wobei sie dabei auch als Dienstleister für die anderen Gesellschaften agiert – das gilt auch für die E-Medikation. Foto: Schiffer „Wir programmieren keine Zeile … Aber die Asfinag baut auch keine Autobahnen.“ Franz Leisch
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