AERZTE Steiermark | September 2019

ÆRZTE Steiermark  || 09|2019 51 Foto: NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE s: Fotolia, Stelzl Der ganz normale Praxiswahnsinn PRAKTISCH TÄGLICH Von Ulrike Stelzl Keine Erleuchtung in Sicht Ich sitze auf dem Bankerl vor unserer Hütte, blicke über die Hügel und bewundere die Wolkenformationen am Horizont. Daneben räkelt sich Kater Luzifer genüsslich in der Sonne und schnurrt. Er schnurrt schon seit einer halben Stunde. Einfach so vor sich hin. Komplett versunken im genüsslichen Augenblick. Sein schwarzes Fell glänzt und sein gar nicht so kleines Wamperl hebt und senkt sich in der Frequenz seines Atmens. Wenn ich daran denke, dass ich vor einigen Wochen schon überlegt habe, wo wir ihn begraben! Total struppig, abgemagert und todkrank war er. Warum weiß bis heute kei- ner so wirklich. Aber nachdem unser wunderbarer Tierarzt alles in ihn hineingepumpt hat, was die Pharmaindustrie für Viecher so herstellt, erwachten eines Tages wieder die Lebens- geister, er begann zu fressen und konnte aus der Quarantäne- station auschecken. Er hat´s längst vergessen. Ich beneide das Vieh. Diese Gelassenheit. Diese Zufriedenheit, dieses ganz und gar im Hier und Jetzt verweilen! Bei Menschen gibt’s das schon auch. Bei irgendwelchen wei- sen Philosophen, erleuchteten Mönchen und manchmal auch noch bei Kleinkindern. Meinereine würde wahrscheinlich weder so viel meditieren können, noch so viel philosophie- ren. Nicht einmal so viel trinken. Ich bin supertoll, wenn es ums Planen geht (was ja prinzipiell keine schlechte Sache ist und sowohl das Berufs- als auch das Privatleben in vielen Bereichen erleichtert). Ich bin auch ein Paradebeispiel an Effi- zienz und Organisiertheit (Zwangsneurose wäre ein bisschen übertrieben, aber es geht in die Richtung). Und ich kann mich total vorfreuen auf die schönen Dinge, die da geplant sind. Sei es nun der Urlaub oder Weihnachten (ja, darauf kann ich mich auch schon monatelang freuen). Leider kann ich mich aber auch „vorfürchten“. Und dann versaue ich mir und meiner Umgebung das Leben (mein armer Mann). Ich hocke da mit dem schnurrenden Pelzknäuel und bin trotzdem nicht entspannt. Die nächste Ordiwoche geistert durch mein Hirn, zusammen mit dem Zahnarztbesuch und einem Arzttermin für den Göttergatten. Mein Magen krampft sich zusammen. Mir hat kürzlich ein Freund gesagt: „We cross that bridge when we come to it.” Das mit der ge- lassenen Erleuchtung dauert zwar bei mir mindestens noch sieben Leben. Aber fürs Erste probier ich´s mal damit. Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für Allgemein­ medizin. Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc! 2 Der ganz normale Praxiswahnsinn“ (erhältlich bei Amazon). Mit 1. Oktober sollte die Rah- menvereinbarung in Kraft treten, die eine Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in Kassenordinationen möglich macht. An diesem Tag soll die Trägerkonferenz des Haupt- verbandes der Sozialversi- cherungsträger die Einigung beschließen. Der Beschluss in der Österreichischen Ärzte- kammer ist bereits für den 18. September anberaumt. Gesetzlich möglich Die gesetzliche Verankerung der Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in Praxen gibt es ja bereits. Angestellt werden dürfen fachgleiche Ärztinnen und Ärzte (maximal 2 Per- sonen oder ein Vollzeitäquiva- lent mit 40 Wochenstunden in Einzelpraxen und 4 Personen oder 2 Vollzeitäquivalente mit 40 Stunden in Primärversor- gungseinheiten). Aber wich- tig: Angestellt werden dürfen nur Ärztinnen und Ärzte, die das gleiche Fach wie die/der PraxisinhaberIn haben. Also: InternistInnen können nur InternistInnen anstellen, All- gemeinmedizinerInnen nur AllgemeinmedizinerInnen. Der nächste Schritt: Verankerung in den Kassenverträgen Nun geht es darum, diese Mög- lichkeit auch im Kassenvertrag abzubilden. Denn natürlich kann eine Anstellung eine Aus- weitung der Kapazitäten be- deuten. Es kann aber natürlich auch sein, dass die beiden – anstellende/r Ärztin/Arzt und angestellte/r Ärztin/Arzt sich die bisherige Arbeit teilen. Jedenfalls ist die Anstellung ergänzend zur klassischen Einzelpraxis, zur Zusammen- arbeit in einer Primärversor- gungseinheit (PVE) oder zum Jobsharing eine zusätzliche Möglichkeit. Bis 1. Oktober Eine bundesweite Vereinba- rung sollte bis 1. Oktober ste- hen. Nach dem Beschluss in der Trägerkonferenz tritt die- se dann auch unmittelbar in Kraft. Zuvor, nämlich am 18. September, ist der Beschluss in der Ärztekammer geplant. Aber: Diese Vereinbarung muss auch in den Gesamt- verträgen der Krankenkassen ihren Niederschlag finden. Dafür gibt es derzeit noch kei- nen verbindlichen Zeitplan. Kollektivvertrag steht weitgehend Etwas sehr Wichtiges muss auch erst beschlossen werden: nämlich die Bezahlung der der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Praxen. Aber die Grundsatzeinigung über den Kollektivvertrag zwischen der Kurie angestellte und der Ku- rie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte steht grundlegend, es geht nur mehr um den Feinschliff. Die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in Vertragspraxen sollte bis Anfang Oktober unter Dach und Fach sein. Die Trägerkonferenz des Hauptverbandes tagt am 1. Oktober dazu. Anstellung: Fix bis Oktober

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