AERZTE Steiermark | September 2019
ÆRZTE Steiermark || 09|2019 53 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Neurologie Graz, Graz-Rechtes Murufer-Süd (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.01.2020 Bezirk Liezen, Liezen (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.01.2020 AUSSCHREIBUNG NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR Augenheilkunde und Optometrie Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Fürstenfeld (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.01.2020 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Friedberg (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.01.2020 Bezirk Südoststeiermark, Feldbach (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.01.2020 Kinder- und Jugendheilkunde Bezirk Liezen, Liezen (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.01.2020 AUSSCHREIBUNG EINES GESELLSCHAFTSANTEILS AN EINER GRUPPENPRAXIS Innere Medizin Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Fürstenfeld (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.04.2020 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 10.10.2019 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steier- mark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätz- lich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine be- glaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausge- stellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsbe- rechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Ge- bietskrankenkasse oder einer vergleichbaren Krankenver- sicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Asso- ziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Steiermärkische Gebietskranken- kasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestä- tigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse weitergeleitet. Für den Geschäftsausschuss der steir. § 2-Krankenversicherungsträger: Mag. Gernot Leipold (Geschäftsführer), Obmann Ing. Josef Harb (Vorsitzender) Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident) Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax- Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefon- nummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Anschubfinanzierung*: Die Anschubfinanzierung ist an den Nachweis einer entsprechenden Verwendung gebunden. Die Details finden Sie unter: www.aekstmk.or.at/188
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=