AERZTE Steiermark | Oktober 2019

ÆRZTE Steiermark  || 10|2019 25 Foto: beigestellt IMPFPFLICHT-DEBATTE Erstbezug Eggenberg, Eckertstraße Wohnungen von ca. 54 m 2 – 78 m 2 Ab € 676,06 inkl. BK und USt. Grazer Linien, Supermärkte und Geschäfte in unmittelbarer Nähe. Kontakt: immobilien@aekstmk.or.at Tel. 0316/8044-735 www.aekstmk.or.at/278 HWB: ca. 25,85 kWh/m².a; fGEE ca. 0,822 Wohnungen Nähe FH Joanneum • Provisionsfrei! • keit zu liegen, die jedoch etwa durch Medien und in Zukunft auch durch den e-Impfpass (neben anderen möglichen Maßnahmen) deutlich ef- fizienter adressiert werden können. Von ausgeschöpften Möglichkeiten kann folglich keine Rede sein. Im Blick auf die Gruppe der nicht impfbaren Erwachse- nen muss wohl auch gesagt werden (dürfen), dass diese Menschen offenbar bislang eine Impfung nicht in An- spruch genommen haben (an- dernfalls würden sie ja gar kein Problem darstellen), was ihr gutes Recht ist, und dass es auch in ihrer Verantwor- tung liegt, die daraus resultie- renden möglichen (negativen) Konsequenzen zu tragen. Dies ist auch in vielen anderen Lebenslagen der Fall und für sich betrachtet nichts Be- sonderes – beispielsweise im Blick auf Rauchen oder Ze- ckenimpfung. Um aber auch diese Situation zu verbessern, wäre wiederum auf die oben erwähnten Maßnahmenop- tionen zu verweisen (bessere und fundierte mediale Infor- mation, e-Impfpass, nieder- schwellige Angebote usw.). Impfungen sind auf jeden Fall und auch wissenschaftlich unbestritten sinnvoll und zu favorisieren, zumal die teil- Kinder (bis zum neunten Monat) und Menschen, die nicht geimpft werden kön- nen – z. B. aufgrund be- stimmter Erkrankungen. Da- rüber hinaus bedürfe es einer Durchimpfungsrate von 95 %, um eine Herdenimmunität zu erreichen. Damit werden die ethischen Prinzipien des Nichtschadens und der Für- sorge favorisiert gegenüber der Selbstbestimmung des Einzelnen und dem Grund- recht auf Freiheit (Recht auf Privat- und Familienleben nach Art. 8 EMRK und even- tuell Art. 14 EMRK Diskrimi- nierungsverbot). Hier muss aber bereits festgehalten wer- den, dass das Nichtschadens­ prinzip nicht per se über das Selbstbestimmungsrecht zu stellen ist, da andern- falls zahlreiche menschliche Verhaltensweisen und Rechte einzuschränken wären – was aus guten Gründen nicht ge- tan wird. Dies hat auch der VfGH im Juni 2019 brisant beim Thema Nichtraucher- lokale noch einmal mit aller Deutlichkeit festgestellt: „Die Rechtsordnung akzeptiert in vielfachem Zusammenhang menschliche Verhaltenswei- sen, die auf die eine oder an- dere Weise (auch erhebliche) negative Auswirkungen für andere Menschen oder die Allgemeinheit haben können, weil der Gesetzgeber den Frei- heitsgewinn höher bewertet als die nachteiligen Folgen.“ Diese Schlussfolgerung des VfGH resultiert aus grund- legenden Menschenrechten, was Impfpflichtbefürwortern nicht immer unmittelbar einzuleuchten scheint. Diese dürften ihre Position eher in die Nähe eines Paternalismus und damit einer Bevormun- dung rücken. Geht man noch einmal zurück auf die Ausgangsargumenta- tion, so lässt sich weiterhin festhalten, dass betroffene Kleinkinder (bis zum neun- ten Monat) in der Statistik mit ca. 5 bis 6 Fällen kaum repräsentativ auffallen. Wei- ters ist der Umstand relevant, dass z. B. problematischer Masernverlauf offenbar über- haupt nur für Jugendliche und Erwachsene ein ernsthaftes Problem darstellt, nicht je- doch für Kleinkinder. Damit ist das Schadenspotenzial also deutlich abseits der rhetorisch ausgebreiteten Gefahrenlage. Ebenso ist hervorzuheben, dass die Impfrate bei der ersten von zwei Masernimp- fungen in Österreich äußerst hoch ist, wie HV-Chef Biach im Sommer 2019 betonte. Das bedeutet, dass primär die zweite notwendige Impfung das zu adressierende Problem darstellt und die Ursachen für ein Nichtnachkommen beho- ben werden sollten. Und ge- nau an diesem neuralgischen Punkt haben bisherige Maß- nahmen deutlich zu wenig gegriffen. Es ist aber nicht so, wie mancherorts – auch von hochrangigen Juristen – behauptet wird, dass hierfür bereits alle nötigen Schritte ausgeschöpft wurden. Gerade der im Frühjahr 2019 forcierte mediale Hype um dieses The- ma und die darauf folgende Impfwelle haben deutlich ge- nug gezeigt, dass Menschen zum Impfen zu bewegen sind, wenn ihnen adäquate Infor- mationen und Angebote zur Verfügung gestellt werden. Eine wichtige Ursache scheint tatsächlich in der (durchaus verständlichen) Vergesslich- Dr. Andreas Klein ist promovierter (evangelischer) Theologe, Univ.-Lektor an der Universität Wien und seit 2017 Eigentümer und Geschäftsführer der Ethik Consulting Klein GmbH.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=