AERZTE Steiermark | Oktober 2019

ÆRZTE Steiermark  || 10|2019 43 ZITAT Wenn Sie also nicht nach Verwesung stinken, Ihr Essen zahnlos runterschlingen und eine Blutspur hinterlassen möchten, geht es Ihnen heute selbst mit dem Mindestlohn verrückterweise besser als dem reichsten Menschen Europas vor etwas mehr als 300 Jahren.“ Aus: Martin Schröder, Warum es uns noch nie so gut ging und wir trotzdem ständig von Krisen reden, Benevento Verlag 2019 AKUT Am Abgrund Der Brexit gefährdet Ihre Ge- sundheit. Das ist zusammen- gefasst die Position der British Medical Association (BMA) insbesondere zu einem unge- regelten Ausstieg Großbritan- niens aus der EU (No-Deal- Brexit) am 31. Oktober. So würde der No-Deal-Brexit zu einer deutlichen Verschär- fung des Ärztemangels führen, heißt es in einem jüngst veröf- fentlichten Brexit-Briefing der BMA mit dem dramatischen Titel „Ein Gesundheitssystem am Rande des Abgrunds“. Denn 9 Prozent aller im Ver­ einigten Königreich berufs- berechtigten Ärztinnen und Ärzte kämen aus dem Euro- päischen Wirtschaftsraum (EWR, EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein), in den Spitälern und in urbanen Räumen noch wesentlich mehr. Ein Drittel plane, nach dem Brexit Großbritannien zu verlassen. Insgesamt arbeiten dort derzeit 65.000 nichtbri- tische EWR-Bürgerinnen und -Bürger in Gesundheitsberufen. Dass der Brexit nun vor dem Winter stattfinden könnte, also zu einer Zeit, in der das stark belastete britische Ge- sundheitssystem besonders beansprucht wird, nennt die BMA als verschärfendes Problem. Bei einem No-Deal- Brexit würden Briten in an- deren Ländern Europas ihren Versicherungsschutz durch die Europäische Gesundheitskarte verlieren, warnt die BMA weiter. Gleichzeitig könnten Medikamente und Heilbehelfe in Großbritannien knapp werden. Zynischer Lichtblick: EWR- Ärztinnen und Ärzte könnten in ihre Heimatländer zurück- kehren, auch nach Österreich. NEWS Foto: Ärztekammer Steiermark Alle Lehrbeauftragten der Medizinischen Uni­ versität Graz, die ein innovatives Lehrkonzept entwickelt haben, kön- nen sich für den Dr. Michael Hasiba-Preis 2019/2020 bewerben. Das Projekt muss an der Me- dizinischen Universität Graz praktisch umsetzbar sein. Jede/r Bewerber/in kann pro Ausschreibung nur ein Pro- jekt einreichen. Die Einreichung desselben Ausschreibung des Dr. Michael Hasiba-Preises 2019/2020 Projektes in den folgenden Jahren ist zulässig. Einsende- schluss ist der 30. September 2020. Eine Projektbeschreibung muss in zweifacher Ausferti- gung unter Angabe der Na- men und Anschriften der Mitwirkenden und allfälliger Sponsoren bei der Ärztekam- mer für Steiermark, z. H. An- drea Veigl, Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz, mittels einge- schriebenem Brief eingereicht werden. Weitere Informationen: http://www.aekstmk.or.at/239 Der 2005 allzufrüh verstorbene Michael Hasiba war 14 Jahre Fortbildungsreferent in der Ärzte- kammer Steiermark und hat die Grazer Fortbildungstage und das Diplomfortbildungsprogramm der Österreichischen Ärztekammer entscheidend mitgeprägt.

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