AERZTE Steiermark | Oktober 2019

ÆRZTE Steiermark  || 10|2019 47 PRAXIS Picc-Line-Schlauch abgerissen Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich am Ende eines Krankentransportes nach Hause; aufgrund des Vorfalls musste der Patient neuerlich stationär aufgenommen wer- den. Gemeldet wurde das Geschehen von einem Sanitäter mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung. Ein männlicher Patient im siebenten Lebensjahrzehnt, mit einem Picc-Katheter versehen, wurde im Routine- betrieb an einem Wochentag mittels Krankentransports nach Hause überstellt. Beim Ausladen der Trage vor seinem Heimathaus fiel der Picc-Line-Schlauch herunter, blieb hängen und riss ab. Der/die Sanitäter/in, zeitgleich damit befasst, die Trage beim Ausladen abzusichern, konnte nicht eingreifen. Da das Ereignis sofort erkannt wurde, transportierte der Krankenwagen den Patienten umgehend wieder auf die chirurgische Abteilung des Krankenhauses und übergab ihn dort dem Arzt/der Ärz- tin. Der Patient, der sprachlich, aber auch durch seinen medizinischen Zustand stark eingeschränkt war, musste neuerlich stationär aufgenommen werden. Eigener Ratschlag: Sofern der Patient das toleriere, seien die Hände und Arme beim Transport unter der Decke gut einzupacken; die Sanitäter müssten auch noch einen abschließenden Kontrollblick darauf werfen, bevor sie die Trage aus dem Auto nehmen. Der /die Meldende schätzt, dass ein derartiger Fehler ein- mal jährlich auftrete. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Ein/e QM-Experte/in des Rettungsdienstes Tirol lobt das Krisenmanagement der betroffenen SanitäterInnen und empfiehlt eine zusätzliche Meldung an den/die Vorgesetzte/n und die Haftpflichtversicherung der Or- ganisation. Der/die Meldende ergänzt in einem weiteren Kommentar, beides sei umgehend geschehen. Der/die Tiroler Kommentator/in betont, während des Entladevorgangs seien oft alle Kräfte gebunden und ein Eingreifen, um einen Schlauch zu sichern, daher un- möglich. Um derartige Ereignisse zu verhindern, sei die Vorgehensweise – unter Berücksichtigung potentieller Risiken wie jenes des Picc-Katheters – zu besprechen und die Aufgaben seien klar zu verteilen. Der/die Patient/in sei gesondert darauf hinzuweisen, er/sie möge während des Be- und Entladevorganges die Arme ruhig halten, da sonst Verletzungsgefahr bestünde. Einschränkungen von Seiten des/der Patienten/in wie Schwerhörigkeit oder kognitive Defizite seien dabei zu berücksichtigen. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Der Tipp von der Expertin Terminvereinbarung in Ausbildungsangelegenheiten Die Ausbildungsabteilung in der Ärztekammer ist bemüht, die Anliegen der ÄrztInnen in Ausbildung qualitätsvoll und zeitnah zu unterstützen. Damit sich unsere MitarbeiterInnen die nötige Zeit für Ihr Anliegen nehmen können, ist es sinnvoll und notwendig, vorab einen Termin zu vereinbaren. Wir ersuchen daher insbesondere für die Prüfung und Anrechnung von Rasterzeugnissen (Basisausbildung, Aus- bildungen zum Arzt für Allgemeinmedizin und zum Fach- arzt), Diplomeinreichungen und Anträge zur Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten (§ 14-Anträge) jedenfalls vorab einen Termin mit der Ausbildungsabteilung (ausbil- dung@aekstmk.or.at) zu vereinbaren. Wir können dann die nötige Zeit für Sie reservieren und Sie ersparen sich unnötige Wartezeiten. Foto: Schiffer Meldung von Angehörigendaten Hinterbliebene von verstorbenen Ärztinnen und Ärzten ha- ben Ansprüche auf verschiedene Leistungen (Bestattungs- beihilfe, Witwen- bzw. Witwerpension, Waisenpension bei Kindern unter 27). Damit wir gerade in schwierigen Situationen behilflich sein können, ist es notwendig, dass uns die Daten Ihrer Angehö- rigen bekannt gegeben wurden. Bitte melden Sie uns deswegen immer y die Geburt eines Kindes, y eine Eheschließung, y eine Ehescheidung (mit bzw. ohne Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehepartnerin bzw. des geschiedenen Ehepartners) und y ein Ableben der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners Sie können uns diese Informationen (samt Unterlagen) per Post, Fax (0316-8044- 136) oder E-Mail (wff@aekstmk.or.at) übermitteln. Ursula Fressel

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