AERZTE Steiermark | Oktober 2019

56 ÆRZTE Steiermark  || 10|2019 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Schulärztinnen und Schulärzte können mehr Das Schulunterrichtsgesetz (SchuG) definiert, was Schul­ ärztinnen und Schulärzte leis­ ten sollen. Zum „alten“ Para- grafen 66 ist im Vorjahr ein 66a dazugekommen, der das Leistungsspektrum deutlich erweitert und präzisiert. Dazu gehören laut Gesetzes- text „die Durchführung von Schutzimpfungen und deren elektronische Dokumentation inklusive Kontrolle des Impf- status und Impfberatung, Mit- wirken bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten, die Durchführung von perio­ dischen, stichprobenartigen Untersuchungen der Schüle- rinnen und Schüler zur Er- hebung und elektronischen Dokumentation von epidemio­ logisch relevanten Gesund- heitsdaten wie Körpergewicht und Körpergröße, wobei die Schülerin oder der Schüler über festgestellte gesundheit- liche Mängel in Kenntnis zu setzen ist und die Mitwirkung an gesundheitsbezogenen Pro- jekten (Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung).“ Große Aufgaben, die aber natürlich auch entsprechende Ressourcen erfordern. Wie das alles zu bewerkstelligen ist, legt eine Verordnung fest, die das Bundesministerium Höhe von ca. € 135.000,– aus- gegangen werden.“ Martin Müller, niedergelas- sener Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde sowie Schulärztereferent in der Ärz- tekammer Steiermark, schätzt aber allein die Zahl der Schul­ ärztinnen und -ärzte in der Steiermark auf rund 800. Da- von dürften rund 600 per Werkvertrag für die Pflicht- schulen im Einsatz sein, die restlichen 200 sind in den weiterbildenden Schulen tätig und dafür vom Bund ange- stellt. Gemeinden als Kostenträger Die Kosten tragen jeweils die Schulerhalter, das sind für werkvertraglich Beschäftigte in der Regel die Gemeinden. Dass die mit zu erwartenden Mehrkosten keine Freude ha- ben, ist verständlich. Dass sie eher ihr nächstes Budget im Auge haben als langfristige Kosten, die durch krankheits- bedingte Arbeitsausfälle (die bis zur Arbeitsunfähigkeit gehen können) oder teure Be- handlungen entstehen, auch. Dafür sind die Gemeinden ja nicht die Kostenträger. Daher ist es nicht erstaunlich, dass der Gemeindebund als Re- aktion auf den Verordnungs- für Arbeit, Soziales, Gesund- heit und Konsumentenschutz Mitte August in die Begutach- tung schickte. Die durch den zusätz- lichen Aufwand entstehen- de (Mehr-)Kosten-Thematik wird im versandten Entwurf nur kursorisch angesprochen: „Unter der Annahme, dass in Österreich ca. 1.500 Schulärz- tinnen/Schulärzte (davon ca. 400 Bundesschulärztinnen/ Bundesschulärzte) tätig sind und für die vom Bundesmi- nisterium für Arbeit, Sozi- ales, Gesundheit und Konsu- mentenschutz übertragenen Tätigkeiten zwei zusätzliche Stunden à ca. € 45,- pro Jahr pro Schulärztin/Schularzt anfallen, könnte hierfür bei- spielsweise von Kosten in der entwurf zur finanziellen Entlastung der Gemeinden die völlige Abschaffung des Schulärztesystems verlangte, auch wenn das volkswirt- schaftlich und gesundheits- politisch völlig unsinnig sein mag. Schließlich, so Müller, seien die Schulärztinnen und Schulärzte so etwas wie die „letzte Bastion“ für die Kin- dergesundheit im Schulalter – sie sehen praktisch alle Kinder, auch diejenigen von Eltern, die nie auf die Idee kämen, mit ihrem Nachwuchs freiwillig (und präventiv) eine Arztpraxis aufzusuchen. Reformen nötig Damit die in der Verordnung Das im Vorjahr reformierte Schul- unterrichtsgesetz und eine jetzt vorliegende Verordnung sehen vor, die schulärztlichen Aufgaben zu erweitern. Die Gemeindevertretung verlangt in ihrer Reaktion die Ab- schaffung. Schließlich müssten die Gemeinden als Schulerhalter die Kosten stemmen. Martin Müller, Schulärztereferent der Ärztekammer Steiermark, fordert Wertschätzung für die Arbeit von Schulärztinnen und Schulärzten. Schulärztinnen und Schulärzte erreichen auch Kinder von El- tern, die wenig Interesse an der ärztlichen Betreuung ihres Nachwuchses haben. Das ist ein Grund, ihnen optimale Ressourcen in die Hand zu geben.

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