AERZTE Steiermark | Oktober 2019

60 ÆRZTE Steiermark  || 10|2019 Foto: NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 10/2019 Gemäß § 4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den Steirischen § 2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtvertrages, sowie gem. § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem. § 4 Abs 1 des zwischen der Ös- terreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: ÄRZTINNEN UND ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Bezirk Hartberg-Fürstenfeld Ottendorf an der Rittschein (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.01.2020 AUSSCHREIBUNG ALS NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR Graz-Gries (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.01.2020 AUSSCHREIBUNG ALS GRUPPEN- PRAXIS FÜR 2 ÄRZTINNEN/ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Bezirk Südoststeiermark Fehring (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 ab 01.01.2020 FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE AUSSCHREIBUNG EINES GESELL- SCHAFTSANTEILS AN EINER JOB-SHARING-GRUPPENPRAXIS Kinder- und Jugendheilkunde Bruck/Mur, Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (§ 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA): 1 Gesellschaftsanteil 40 % ab 01.01.2020 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 30. 10. 2019 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steier- mark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zu- sätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Mo- nate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzule- gen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsbe- rechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskrankenkasse oder einer vergleichbaren Kran- kenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirt- schaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Steiermärkische Gebietskranken- kasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisteraus- zuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlas- sungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse weitergeleitet. Für den Geschäftsausschuss der steir. § 2-Krankenversicherungsträger: Mag. Gernot Leipold (Geschäftsführer), Obmann Ing. Josef Harb (Vorsitzender) Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident) Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefon- nummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Anschubfinanzierung*: Die Anschubfinanzierung ist an den Nachweis einer entsprechenden Verwendung gebunden. Die Details finden Sie unter: www.aekstmk.or.at/188

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