AERZTE Steiermark | Oktober 2019

62 ÆRZTE Steiermark  || 10|2019 REFERATE planung_fertigung Staudinger GmbH I 4400 Steyr I Dukartstr. 15 I Tel. 0 72 52 / 760 08 I www.staudinger.at I tischlerei@staudinger.at der komplettausstatter für Ihre praxis Arztberuf und Familie Sprechstunde Anmeldung: Telefonisch oder schriftlich bei Michaela Hofbauer, Tel. 0316/8044-47 E-Mail: arztberufundfamilie@aekstmk.or.at Zu betreuende Kinder können mitgenommen werden. TurnusärztInnen Sprechstunde nach Voranmeldung Termin: Jeden Donnerstag ab 18 Uhr möglich Ort: ÄK für Stmk., Kaiserfeldgasse 29, 1. Stock, Sektion Turnusärzte Anmeldung: Telefonisch oder schriftlich bei Michaela Hofbauer: Tel. 0316/8044-47, E-Mail: turnus@aekstmk.or.at Für alle KollegInnen, die Pro- bleme mit der Ausbildungssi- tuation, Fortbildungsfragen, Rechtsthemen und andere Probleme im Ausbildungsall- tag haben. Für möglichst kom- plette Hilfestellung ist eine Beschreibung des Problems per E-Mail im Vorfeld wün- schenswert. E-Mail: turnus@aekstmk.or.at Postpromotionelle ÄrztInnen Sprechstunde Terminvereinbarung: Michaela Hofbauer, Tel. 0316/8044-47, E-Mail: ppmed@aekstmk.or.at Anmeldung: Telefonisch oder schriftlich Wohnen Nähe Kunstuniversität ca. 47,90 m² Gesamtmiete: € 611,20 ( inkl. € 479,00 HMZ, € 76,64 BK u. € 55,56 Ust.) 1 Zimmer, Wohnküche, Bad, WC, VR, Keller HWB: 85,46 kWh/m².a beziehbar ab sofort Kontakt: E-Mail: immobilien@aekstmk.or.at oder Tel. 0316/8044-735 Weitere Informationen auf www.aekstmk.or.at Wohnen in der Innenstadt ca. 46,80 m² Gesamtmiete: € 561,50 (inkl. € 419,20 HMZ, € 91,26 BK u. € 51,05 Ust.) 1 Zimmer, Küche, Bad, WC, VR HWB: 82,12 kWh/m².a beziehbar ab sofort Kontakt: E-Mail: immobilien@aekstmk.or.at oder Tel. 0316/8044-19 Weitere Informationen auf www.aekstmk.or.at EDV-Referat: ELGA AKTIV: Einreichfrist & Förderbedingungen Förderansuchen für ELGA AKTIV können bis zum 30. November 2019 gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Einreichung nicht mehr möglich! Im Rahmen der Überprüfung der Fördervorausset- zungen durch die Abwicklungsstelle wird überprüft, ob bis zu dieser Frist bereits ein erfolgreicher Zugriff auf ELGA durch den jeweiligen GDA erfolgt ist und im Protokollierungssystem von ELGA nachvollziehbar ist. Es reicht daher nicht, bis zum 30.11.2019 die geforderten Belege mittels Förder-App einzureichen, sondern es muss bis dann bereits erfolgreich zumindest eine ELGA- Transaktion (z. B. Speicherung einer Verordnung, Spei- cherung einer Abgabe) durchgeführt worden sein, um die Förderbedingungen zu erfüllen. Alle Details zu den Förderbedingungen finden Sie in der Förderrichtlinie unter folgendem Link: https://www.elga.gv.at/fileadmin/user_upload/Doku- mente_PDF_MP4/Recht/Sonderrichtlinie_ELGA-AK- TIV_20180322.pdf

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