AERZTE Steiermark | Dezember 2019

24 ÆRZTE Steiermark  || 12|2019 VERSICHERUNG des Eintritts des Vorsorge- falls einer Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zen- tralen Vertretungsverzeich- nis (ÖZVV)“. Die entspre- chenden Tarifempfehlungen finden sich auf der Website der Ärztekammer Steiermark (www.aekstmk.or.at/129 ), die Empfehlungstarife schwan- ken zwischen 10 und 900 Euro. Da diese Sachverständigen- Aussagen für das Leben der betroffenen Menschen von einschneidender Bedeutung sein können (und das muss Ärztinnen und Ärzte heilen kranke Menschen oder helfen ihnen, gesund zu bleiben. Aber auch als Sachverständi- ge beeinflussen sie das Leben von Begutachteten mit ihren Attesten und Bestätigungen massiv – egal, ob sie als Pri- vat- oder als allgemein beei- dete und gerichtlich zertifi- zierte Sachverständige tätig werden. Als „private“ Sachverstän- dige dürfen alle Ärztinnen und Ärzte tätig werden. Das Spektrum ist breit. Es reicht von der Bestätigung für Schü- lerinnen und Schüler zur Vor- lage bei der Schule (Klassiker: die „Turnbefreiung“) über Bestätigungen für die Ar- beit- bzw. Dienstgeber (z. B. für Ansprüche aus dem Ent- geltfortzahlungsgesetz) bis zu Attesten für Versicherungen oder auch Sportvereine, die Gesundheitsatteste für die Ausübung verschiedener Sportarten bzw. die Teilnah- me an Wettkämpfen verlan- gen. Besonders umfassend ist das „Ärztliche Zeugnis für die Eintragung einer ge- wählten oder gesetzlichen Erwachsenenvertretung oder Für Sachverständigentätigkeit ausreichend versichert? Ärztinnen und Ärzte sind als Sachverständige obligatorisch haftpflichtversichert. Ob die Deckungssumme ausreicht, sollte aber kritisch geprüft werden. ja nicht gleich bedeuten, dass sie eine Erwachsenenvertre- tung bekommen, die für sie gewichtige Entscheidungen übernimmt), ist nie auszu- schließen, dass die sachver- ständigen Ärztinnen und Ärzte auch in den Fokus der Kritik geraten und gegebe- nenfalls mit Schadenersatz- forderungen konfrontiert sind. Aber sie sind gegen zivil- rechtliche Ansprüche auch geschützt – und zwar durch die ganz normale und seit 2010 verpflichtende ärztliche Samstag, Sonntag, Feiertag, 9 bis 13 Uhr, hat eine Ordination für Notfälle geöffnet. Infos: www.kijno.at KIJNO_Inserat_98x135_Kleine.indd 1 05.01.2019 13:06:25

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