AERZTE Steiermark | Dezember 2019
RECHT 32 ÆRZTE Steiermark || 12|2019 AMBOSS Anti-Mobbing-Burn-out-Supervisions-Stelle Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme, kontaktieren Sie uns! „ “ Anonyme Telefon-Sprechstunde : jeden Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr ☎ 0664 / 96 577 49 Montag bis Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr Kontakt: Eva-Maria Pichler per E-Mail amboss@aekstmk.or.at per Telefon (0316) 8044-44 per Fax (0316) 815671 Die Ombudsleute der Ärztekammer bieten Hilfe bei: Berufsbedingten Beschwerde- oder Bela- stungssituationen von ÄrztInnen • Mobbing • Burn-out • Zwischenmenschlichen Problemen zwischen ÄrztInnen, zwischen ÄrztInnen und PatientInnen oder ÄrztInnen und JournalistInnen • Konfliktsituationen mit PatientInnen, Kassen, Ver- sicherungsträgern, Vorgesetzten oder ÄrztInnen • Fällen, bei denen erwartet wird, dass sich Patien- tInnen an externe Stellen – etwa die PatientInnen ombudschaft, Medien oder das Gericht – wenden werden (anonyme Meldungen sind möglich) Telefon-Sprechstunde Der direkte Draht zu Ihrer Ombudsstelle ... Ärzte Ombudsstelle Zuletzt ist die Ärzte- k amme r gegen ein s o l c h e s I n s t i t u t i n Leb - ring vorge- gangen. Die letztlich verklagte smile&beauty GmbH, die ein Kosmetikgewerbe betreibt, hat sowohl Faltenkorrekturen mittels Botulinumtoxin bzw. Hyaluronsäure als auch Fettre- duktion mittels Kälteplatten- technik (Kryolipolyse) ange- boten und durchgeführt. Das Unternehmen wurde auf- gefordert, derartige Tätigkeiten zu unterlassen und eine ent- sprechende Unterlassungser klärung zu unterfertigen. Nachdem das Unternehmen dazu nicht bereit war, war die Ärztekammer für Steiermark schließlich gezwungen, eine Klage nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb beim Landesgericht einzubringen. Das sogenannte Provisorial- verfahren konnte bereits im Herbst 2017 positiv erledigt werden und eine rechtskräf- tige einstweilige Verfügung erlangt werden. Das darauf- folgende Hauptverfahren wurde nunmehr im Herbst erfolgreich abgeschlossen. Mit dem mittlerweile rechtskräf- tigen Endurteil hat das Gericht unseren Un- terlassungsan- spruch voll- ständig bestä- tigt und auch unserem Veröf- fentlichungsbegeh- ren entsprochen. Der Urteilsspruch wurde daher inzwischen auf Kosten der beklagten Partei im Wirt- schaftsteil der Kleinen Zei- tung veröffentlicht. Wesentlich für die Ärztekam- mer war, dass das Gericht auf Basis eines eingeholten Sachverständigengutachtens ausgesprochen hat, dass es sich bei Faltenunterspritzungen mittels Botulinumtoxin bzw. Hyaluronsäure und bei der gegenständlichen Kryolipo lysebehandlung, imKonkreten mit dem dort verwendeten Kryo4S-Gerät, um den Ärzten vorbehaltene ästhetische Be- handlungen handelt, zumal eine Vielzahl von Kontraindi- kationen zu beachten ist. Zudembedarf die Behandlung mit dem klagsgegenständli chen Kryo4S-Gerät umfas- sender medizinischer Kennt- nisse, weil ohne ärztliche Ab- klärung erhebliche gesund- heitliche Risiken mit einer solchen Behandlung verbun- den sind. Faltenunterspritzungen & Kryolipolyse: Ärzte kammer erfolgreich gegen Kosmetikinstitut Die Ärztekammer muss immer wieder ge- gen im Gesundheitsbereich tätige Gewerbe- treibende einschreiten, die mit ihren Tätigkeiten in den ärztlichen Vorbehaltsbereich eingreifen. Foto: Shutterstock
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