AERZTE Steiermark | Dezember 2019
ÆRZTE Steiermark || 12|2019 43 Der Tipp vom Experten PRAXIS Bewusstlos in der Spitalscafeteria Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich an einem Wo- chentag in der Cafeteria eines Krankenhauses, betroffen war ein Mann im sechsten Lebensjahrzehnt, der jedoch nicht zu Schaden kam. Gemeldet wurde der Fall von einer Pflegeperson mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung. In der Cafeteria eines Krankenhauses wurde plötzlich ein Mann bewusstlos und stürzte zu Boden. Sofort leisteten weitere Besucher des Gastro-Betriebes Erste Hilfe, unter- stützt durch zufällig anwesende RettungssanitäterInnen. Nach Verlagerung in die stabile Seitenlage war der Mann rasch wieder ansprechbar. Gleich nach dem Vorkommnis war ein/e MitarbeiterIn der Cafeteria gebeten worden, telefonisch Hilfe zu holen. Nach fünf bis zehn Minuten vergeblicher Wartezeit kontaktierte schließlich eine/r der Helfenden via Privathandy die Notfallambulanz mit der Bitte um sofortige Hilfeleistung, die dann auch umgehend erfolgte. Der Patient wurde in eine zuständige Ambulanz gebracht und dort weiter versorgt. Das Personal der Cafeteria gab an, der Portier habe ledig- lich auf die zufällig anwesende Rettung verwiesen und kein weiteres hausinternes Personal alarmiert. Eigener Ratschlag: Die meldende Pflegekraft schlägt vor, für Vorfälle inner- halb des Krankenhauses eine direkte Notfallnummer zu installieren, damit sofort kompetentes zuständiges Perso- nal erreicht werden könne. Zudem möge betriebsfremdes Personal – wie jenes der Cafeteria – über die richtige Alarmierung innerhalb der Einrichtung informiert und eventuell auch in Erster Hilfe geschult werden. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Ein/e ExpertIn des LKH-Universitätsklinikums Graz weist darauf hin, dass es üblicherweise in jeder Klinik derartige Notfallnummern (je nach Bauweise eine oder mehrere) und geschulte Rapid Response Teams gebe, ebenso wie standardisierte Abläufe für die innerklinische Alarmie- rungskette und den folgenden Transport. Anzustreben sei, dass auch Mitarbeiter außerklinischer Bereiche am Gelän- de, wie Cafeteria oder Lebensmittelgeschäfte, informiert und in die Notfallpläne einbezogen werden. Ihnen solle ein Notfalltraining angeboten werden; die Notfallnummer solle kommuniziert und prominent platziert werden, bei- spielsweise auf Telefonen. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Terminvereinbarung in Ausbildungsangelegenheiten Die Ausbildungsabteilung in der Ärztekammer ist bemüht, die Anliegen der ÄrztInnen in Ausbildung qualitätsvoll und zeitnah zu unterstützen. Damit sich unsere MitarbeiterInnen die nötige Zeit für Ihr Anliegen nehmen können, ist es sinnvoll und notwendig, vorab einen Termin zu vereinbaren. Wir ersuchen daher insbesondere für ... y die Prüfung und Anrechnung von Rasterzeugnissen (Basisausbildung, Ausbildungen zum Arzt für Allgemeinmedizin und zum Facharzt), y Diplomeinreichungen und y Anträge zur Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten (§ 14-Anträge) jedenfalls vorab einen Termin mit der Ausbildungsabteilung (ausbildung@aekstmk.or.at) zu vereinbaren. Wir können dann die nötige Zeit für Sie reservieren und Sie ersparen sich unnötige Wartezeiten. Foto: Schiffer Lehrpraxis Wie finden Sie Ihren Ausbildungsplatz? Die Liste der LehrpraxisinhaberInnen für Allgemeinmedi- zin – aber auch für Fachärztinnen und -ärzte – finden Sie online auf www.aekstmk.or.at/405 mit dem Vermerk „ÄAO 2015“. Setzen Sie sich einfach mit einer Ärztin/einem Arzt in Verbindung. Wichtig: LehrpraxisinhaberInnen benötigen für die „Lehr- praxis neu“ eine entsprechende bescheidmäßige Anerken- nung der ÖÄK – die Anerkennung nach ÄAO 2006 allein genügt nicht. Alle Informationen und Unterlagen zumThema Ausbildung und Lehrpraxis: www.aekstmk.or.at/48 Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter Tel. 0316/8044-62. Mag. Anton Tengg Abteilungsleitung Ausbildung
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