AERZTE Steiermark | Dezember 2019

ÆRZTE Steiermark  || 12|2019 45 NEWS ZITAT „Wenn es funktioniert, ist es Medizin. Wenn es nicht funktioniert, kann man es Rolf, Heinz oder Alternativmedizin nennen, das ist vollkommen wurscht.“ Martin Puntigam, Kabarettist („Science-Busters“) und Medizinstudium-Abbrecher (Gedanken, ORF Ö1, 3. 11. 2019 ) AKUT Gegen Ökonomisierung „Das Patientenwohl muss der ethische Maßstab für alle Ent- scheidungen in der Gesund- heitsversorgung sein. Dies darf keinesfalls eine hohle Phrase bleiben, sondern muss durch fundamentale Ände- rungen und Fokussierungen zur Realität werden.“ So steht es in einem Positionspapier der Bundesvertretung der Me- dizinstudierenden in Deutsch- land (bvmd). Ausdrücklich solidarisiert sich die Studie- rendenorganisation mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizi- nischen Fachgesellschaften (AWMF), die sich für eine wissenschaftlich begründete, patientenzentrierte und res- sourcenbewusste Versorgung ausgesprochen hatte. Unter anderem wird in dem Papier „die Förderung einer gesunden Gesprächskultur“ verlangt: Zustände, in denen Ärzte gefühlt oder real zu we- nig Zeit für Patienten hätten, seien in der Versorgung ris- kant und unwürdig. Es müsse „nicht nur zeitlich Raum für Kommunikation geschaffen, sondern auch örtlich ange- messen ermöglicht werden“. Gefordert wird auch eine zu- kunftsorientierte Arbeits- und Führungskultur. Die Zukunft der Versorgung könne nur sichergestellt werden, wenn Gesundheitsberufe und Klinikmanagement gemein- schaftlich agieren. Ein Wandel der Arbeitskultur in der Kran- kenversorgung – hin zu einer menschlichen Medizin und einem gesunden Arbeitsklima – sei die Basis dafür, Patienten eine gute medizinische Versor- gung zu ermöglichen und auf die Bedürfnisse der Mitarbei- ter einzugehen. Nach der Wiederwahl von Rektor Hellmut Samonigg bleiben zwei Vizerektoren im Amt, zwei werden ausge- tauscht. Die neue Funktionsperiode beginnt zwar erst Mitte Fe- bruar; die teils neuen, teils be- währten Vizerektorinnen und -rektoren der Med Uni Graz wurden jedoch bereits vom Universitätsrat unter dem Vorsitz von Hans Sünkel be- stellt: Wie gehabt übernimmt Andreas Leithner die Kli- nischen Agenden und Caro- line Schober-Trummler fun- giert als Vizerektorin für For- Einer Entschließung des Nationalrats vom 2.7.2019 entsprechend stellt das Gesund- heitsministerium fest: Konversionstherapien oder vergleichbare „reparative Therapie­ formen“ an Minderjäh- rigen sind in mehrfacher Hinsicht unethisch und nicht rechtens. Unter Konversionstherapien sind Verfahren zu verstehen, die das Ziel haben, die sexuel- le Orientierung von Personen zu verändern. Diese Verfah- ren sind aus fachlicher Sicht als unethisch abzulehnen, da z. B. Homosexualität keine schung und Internationales. Abgelöst wird der Vizerek- tor für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung, Gerald Lackner, durch die Betriebswirtin Birgit Hoch- enegger-Stoirer, die bisher in renommierten Wirtschafts- (psychische) Erkrankung dar- stellt. Im November 2019 hat der Beirat für psychische Ge- sundheit einstimmig folgende Stellungnahme beschlossen: Sexuelle Orientierungen und Genderidentität sind keine Erkrankungen, daher ist auch keine Legitimation einer the- rapeutischen Intervention bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gegeben. Konversionsverfahren bzw. „Konversionstherapien“ wer- den von allen im Beirat ver- tretenen FachexpertInnen und Betroffenenvertretern als unethisch und nach vorlie- gender Evidenz als schädlich eingestuft. Ihre Anwendung stellt eine Menschenrechts- MUG: Zwei neue VizerektorInnen Stopp von Konversionstherapien unternehmen wie Pankl Racing Systems, enso hy- dro und der Quintus Un- ternehmensberatung ihre Expertise eingebracht hat. Doris Lang-Loidolt, Vize- rektorin für Studium und Lehre, wird durch Sabine Vogl abgelöst, die bereits seit 2006 als Qualitätsmana- gerin an der Medizinischen Universität Graz tätig war. Gerald Lackner wurde mit 22. Oktober freigestellt; bis zum Beginn der neuen Funktions- periode im Februar gehen die finanziellen Agenden vorüber- gehend auf Rektor Samonigg über. verletzung und Diskrimi- nierung gegen LGBTI–Per- sonen (Lesbian, Gay, Bisexual, Transsexual/Transgender and Intersexual) dar. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass es sich bei der Ausübung von Kon- versions- und vergleichbaren „reparativen Therapieformen“ an Minderjährigen um einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK handelt. Ferner ist im jewei- ligen Anlassfall zu prüfen, ob nicht eine entsprechende Be- rufspflichtverletzung mit den entsprechenden Konsequenzen (Verlust der Vertrauenswür- digkeit, Streichung aus der Berufsliste etc.) gegeben ist. Foto: beigestellt Sabine Vogl Birgit Hochenegger- Stoirer

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