AERZTE Steiermark | Dezember 2019
56 ÆRZTE Steiermark || 12|2019 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Anschubfinanzierung*: Die Anschubfinanzierung ist an den Nachweis einer entsprechenden Verwendung gebunden. Die Details finden Sie unter: www.aekstmk. or.at/188 PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 12/2019 Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätz- lich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine be- glaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausge- stellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsbe- rechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Ge- bietskrankenkasse oder einer vergleichbaren Krankenver- sicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assozi- ationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Steiermärkische Gebietskranken- kasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestä- tigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse weitergeleitet. Für den Geschäftsausschuss der steir. § 2-Krankenversicherungsträger: Mag. Gernot Leipold (Geschäftsführer), Obmann Ing. Josef Harb (Vorsitzender) Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident) Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax- Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefon- nummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. >> Informations- & Mitgliederservice Wir beantworten Ihre Fragen per E-Mail info@aekstmk.or.at per Tel. (0316) 8044-0 per Fax (0316) 8044-790 Öffnungszeiten während der Weihnachtsferien Montag, 23.12.2019 8.00 bis 15.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 19.00 Uhr Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr Montag, 30.12.2019 8.00 bis 15.00 Uhr Haus der Medizin Eingang Kaiserfeldgasse / Ecke Nelkengasse
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