AERZTE Steiermark | Dezember 2019

ÆRZTE Steiermark  || 12|2019 57 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 12/2019 Gemäß § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau sowie gem. § 3 Abs. 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Planstellen ausge- schrieben: ÄRZTINNEN UND ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Graz Graz-Gries (BVAEB): 1 ab 01.03.2020 FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE Psychiatrie bzw. Psychiatrie und psychoth. Medizin Graz-St. Peter (BVAEB): 1 ab 01.03.2020 NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR Augenheilkunde und Optometrie Graz-Zentrum links, (BVAEB, SVS): 1 ab 01.03.2020 Alle Ärztinnen und Ärzte, die ihr Interesse für die ausge- schriebenen Verträge bekunden möchten, können sich unter den unten angeführten Bedingungen mitbewerben. Für die Bewerbung sind die aufgelegten Bewerbungsbögen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 9. Jänner 2020 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steier- mark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizu- schließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Mo- nate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzule- gen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufs- berechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskrankenkasse oder einer vergleichbaren Kran- kenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirt- schaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung des Vertrages durch die Ärztekammer für Steiermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leu- mundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestäti- gung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Krankenversiche- rungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefon- nummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.

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