ÄK für Steiermark | Leistungsbericht 2019
21 AllgemeinmedizinerInnen, dass für sie Schwindel gefolgt von Kreuz- und Gelenksschmerzen der wichtigste Be- handlungsanlass ist. Die am besten gescorten Gesundheitsinformationen wurden berücksichtigt und auf 14 Fly- er gedruckt. Damit sie HausärztInnen und ihre PatientInnen auch schnell bei der Hand haben, wurden sogenannte EVI-Boxen aus Holz entwickelt. Smolle promotet KnowledgeFox Die Software KnowledgeFox erlaubt es Studierenden, ihr Wissen auf mobilen Endgeräten semper et ubique in klei- nen Schritten zu erweitern. 2017/18 in Linz und Graz implementiert, wurde im Sommer die Millionenmarke über- schritten. Die Leitung der Microlearning-Initia- tive der Med Uni Graz und der Medi- zinischen Fakultät der Uni Linz liegt beim Altrektor und Professor für Neue Medien in der medizinischen Wis- sensvermittlung, Josef Smolle. Gesetze/Urteile/ Klagen Novelle zum Stmk. Leichenbestattungsgesetz 2019 gingen einige Anlassfälle durch die Medien: Angehörige von daheim Verstorbenen klagten, über Gebühr lange warten zu müssen, bis die Lei- che der Bestattung übergeben werden konnte, weil es zum Teil sehr lan- ge dauerte, eine/n zur Totenbeschau berechtigte/n Ärztin/Arzt zu finden. Eine Novelle zum Stmk. Leichenbe- stattungsgesetz ab Juli 2019 sollte das ändern. Seither dürfen zur selbststän- digen Berufsausübung berechtigte ÄrztInnen Teilaufgaben der Totenbe- schau so weit übernehmen, dass die Entfernung der Leiche vom Sterbeort unter bestimmten Bedingungen zu- lässig ist. Novelle § 40 Ärztegesetz und Notarzt-Verordnung Ab Juli sind die §§ 40 und 40a Ärztege- setz und die Notärztinnen/Notärzte- Verordnung der Österreichischen Ärz- tekammer (NA-V) in Kraft getreten, die Übergangsfrist gilt bis 30. Juni 2022. Die wichtigsten Neuerungen betreffen eine verbesserte Ausbildung. Auch für NotärztInnen, die eine leitende Funk- tion im Rahmen der Notarztdienste ausüben wollen (§ 40a ÄrzteG), gibt es ebenso Änderungen in der Ausbildung wie für ärztliche LeiterInnen von Ret- tungsdiensten. Ärztekammer gewann gegen Kosmetik-Institut Ein Kosemtik-Institut führte sowohl Faltenkorrekturen mittels Botulinum- toxin und Hyaluronsäure als auch Fett- reduktion mittels Kälteplattentechnik (Kryolipolyse) durch. Damit griff die Kosmetik-Firma in den ärztlichen Vor- behaltsbereich ein. Die Ärztekammer musste also eine Klage auf Unterlas- sung beim Landesgericht einbringen. 2017 wurde bereits das Provisorial- Verfahren positiv erledigt, 2019 be- stätigte das Hauptverfahren den Un- terlassungsantrag der Ärztekammer vollständig und rechtskräftig. Das Gericht war zum Schluss gekommen, dass es sich bei den genannten Be- handlungen um den ÄrztInnen vorbe- haltene ästhetische handelt, bei denen eine Vielzahl von Kontraindikationen zu beachten sei.
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