ÄK für Steiermark | Leistungsbericht 2019

39 gen. Es sollte zu keiner unsachlichen Differenzierung zwischen Einzel-, Gruppenärzten und PVE kommen, denn PVE sind weder Spitäler noch ein Ersatz für geschlossene Kranken- häuser. Vielmehr kann eine PVE „an einem Standort oder als Netzwerk an mehreren Standorten eingerichtet sein (...) Das Kernteam besteht aus minde- stens drei Arztstellen (Vollzeitäquiva- lente) für Allgemeinmedizin; orts- und bedarfsabhängig können Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde Teil des Kernteams sein“, so Meindl. Insgesamt beruht die Anzahl der Stel- len „auf dem aktuell gültigen Regio- nalen Strukturplan Gesundheit“. Die Besetzung „soll grundsätzlich durch die Umwandlung von bestehenden Planstellen erfolgen“. Das Konzept der PVE enthält auch Punkte, die außerhalb des Gesamt- vertrages liegen. Für Mehrleistungen gibt es einen Monitoring-Ausschuss. Die Mindestöffnungszeit beträgt 40 bis 50 Stunden, bei einer Mindestan- wesenheitszeit eines jeden ZVÄ von 20 Stunden pro Woche. Bereitschafts- dienste richten sich nach regionalen Bestimmungen. Bereitschaftsdienst neu Der freiwillige Bereitschaftsdienst neu startete im April 2019. Vor Dien- stantritt musten sich die ÄrztInnen in der APP „Bereitschaftsärzte Steier- mark“ anmelden, damit die Leitstelle Visiten übermitteln kann. Dienste können unter dienstplan.gesundheits­ versorgung-steiermark.at gebucht wer- den. Offene Ordinationen wurden fix in den Bereitschafsdienst integriert. Die Ärztekammer erreichte, dass Ver- trags- (GKK, BVA, SVA, SVB, VAEB) und WahlärztInnen das gleiche Ho- norar erhalten: 700 Euro pauschal für 3 Stunden (am Wochenende und an Feiertagen von 8.00 bis 11.00), für den Visitendienst von 12.00 bis 18.00 gibt es 42 Euro zusätzlich, plus die Visiten- pauschale von 220 bis 350 Euro plus das Wochenendhonorar von 70 Euro pro absolvierter Visite. PatientInnen können die offenen Be- reitschaftspraxen direkt aufsuchen oder sich darüber beim Gesundheitste- lefon 1450 informieren. Die Behand- lungen sind regulär zu dokumen- tieren. Die Vereinbarung wurde für ein Jahr geschlossen, währenddessen v. a. Buchungshäufigkeit und Pati- entInnenfrequenz evaluiert werden. Tab. 1: Planstellen-Ausschreibungen & Vergaben zwischen Jänner und Dezember 2019 Art/Planstellen Anzahl Planstellen mit Anschub­ finanzierung Anzahl Bezirke Fördersumme gesamt Vergebene Planstellen mit Anschub­ finanzierung Allgemeinmedizin (AM) 12 7 840.000 5 Nachfolgepraxis 1 Jahr AM 3 x 0,5 2 105.000 1 Gruppenpraxis 2 ÄrztInnen AM 1 1 105.000 – Jobsharing-Gruppenpraxis 2 ÄrztInnen AM 4 3 280.000 1 FachärztInnen 8 6 560.000 1 Jobsharing-Gruppenpraxis 2 FächärztInnen 2 2 140.000 1

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