AERZTE Steiermark | Februar 2020

24 ÆRZTE Steiermark  || 02|2020 Quelle der Darstellung: Öst. Impfplan 2020 IMPFEN Impfplan 2020 – manches neu Rechtzeitig zum Österreichischen Impftag ist der Österreichische Impfplan 2020 veröffentlicht worden. Ein Überblick über die Veränderungen. Der Impfplan 2020 enthält ein gänzlich neues Kapitel über Impfschäden und die Impfempfehlungen für me- dizinische Personengrup- pen und Impfindikationen wurden aktualisiert. Im Folgenden werden die wich- tigsten impfstoff bezogenen Präzisierungen bzw. Neue- rungen im Impfplan 2020 vorgestellt. FSME Wenn vor dem 1. Lebensjahr geimpft wird (frühestens ab dem vollendeten 6. Lebens- monat, abweichend von der Fachinformation), ist darauf hinzuweisen, dass die Wirk- samkeit der Impfung mög- licherweise schwächer aus- fällt als bei der Impfung ab dem 1. Lebensjahr. Bei Beginn der Grundimmunisierung vor dem vollendeten 1. Lebensjahr sollte – um eine eventuell insuffiziente Immunantwort auszugleichen – 3 Monate nach der 2. Dosis eine weitere Impfung erfolgen (3+1-Sche- ma). Danach erfolgt im für den jeweiligen Impfstoff vor- gesehenen Intervall die letzte dass laut WHO-Empfehlung jeder Arztkontakt – auch im Rahmen von Spitalsaufenthal- ten – dazu genutzt werden soll, zu prüfen, ob die empfohle- nen Impfungen durchgeführt worden sind und fehlende Impfungen nachzuholen. „Ein Abraten von Impfungen ohne Vorliegen einer Kontraindi- kation im persönlichen Bera- tungsgespräch ist ein Verstoß gegen die Prinzipien der evi- denzbasierten Medizin und kann die berufliche Vertrau- enswürdigkeit der Ärztin oder des Arztes in Frage stellen.“ In den Vorbemerkungen wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige epidemiologische Situation in Österreich vor allem Anstrengungen zur Re- duktion des Erkrankungsri- sikos an Keuchhusten und Masern erfordert. „Auch In- fluenza verursacht jedes Jahr über 1.000 Todesfälle, da- runter auch Todesfälle bei zuvor vollkommen gesunden Kindern. Hier ist es ebenfalls notwendig, die Durchimp- fungsraten deutlich zu erhö- hen“, monieren die Verfasser­ Innen und weisen darauf hin, Rotavirus a Meningo­ kokken B f FSME f Influenza h Meningo­ kokken C f Diphtherie Tetanus Pertussis Poliomyelitis Hepatitis B Pneumokokken Varizellen Hepatitis A Herpes zoster Haemophilus influenzae B Meningokok­ ken ACWY Masern, Mumps, Röteln Humane Papillomaviren Hinweise: Individuelle Indikationen können zu abweichenden Empfehlungen oder Impfschemata führen. Zeitangaben innerhalb der Pfeile entsprechen empfohlenen Intervallen. Details siehe Impfplan Österreich 2020 (www.sozialministerium.at/impfplan) bzw. entspr. Fachinformation. Prinzipiell sollte jede der empfohlenen Impfungen bei Versäumnis eh in der 7. Lebens­ woche im 3. Monat im 4.–5. Monat im 6. Monat im 7.–9. Monat im 10.–11. Monat im 12. Monat im 13. Monat im 14. Monat im 15. Monat im 16.–19. Monat im 20.–24. Monat im 3.–5. Jahr im 6. Jahr im 7.–9. Jahr im 10. Jahr 1 2 [ 3 ] 4Wochen 4Wochen 2 1 3 2 Monate 6 Monate 3 2 1 2 Monate 6 Monate 4 1 vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen vor Eintritt in Gemeinschaftseinricht ungen vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen jährlich 2 e 1 3 Monate d 2 2 2 3 B B B ode 1 1 1 1-3 Monate 6 Monate 6 Wochen 3 Jahre 5/9-12 Monate 1 6 Mon. 2 3 1 1 Monat 1 Monat Vollend. 9. Monat 1. Geburtstag 2. Geburtstag 9. Geburtstag

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