AERZTE Steiermark | Februar 2020
ÆRZTE Steiermark || 02|2020 25 IMPFEN zugelassen ist und nasal (als Nasenspray) verabreicht wird, aber für Österreich nicht zur Verfügung steht. Masern Da ein sehr geringer Anteil (max. 3 %) der geimpften Personen auch nach 2 Imp- fungen keinen Schutz gegen Masern aufbaut bzw. es in seltenen Fällen bei niedrigen Antikörper-Spiegeln zu Re- infektionen kommen kann, wird für Personal in medizi- nischen Hochrisikobereichen sowie für Patientinnen und Patienten mit schwerer Im- munsuppression eine serolo- gische Impferfolgskontrolle (Nachweis von Antikörpern gegen Masern) empfohlen, dies gilt insbesondere in Aus- bruchssituationen. Bei feh- lender Immunantwort wird eine weitere Impfung emp- fohlen. Meningokokken C Für Kleinkinder wird bevor- zugt zwischen dem 13. bis 15. Lebensmonat einmalig eine Impfung mit einem konju- gierten Impfstoff gegen Me- ningokokken der Gruppe C empfohlen. Pneumokokken Ab Februar 2020 ist der 13-va- lente Impfstoff Prevenar 13 (PNC13) im kostenfreien Impf- programm verfügbar. Neu- Immunisierungen sollen ab diesem Zeitpunkt mit dem 13-valenten Impfstoff gestartet werden. Kinder, welche bereits mit dem 10-valenten Impfstoff Synflorix (PNC10) angeimpft wurden, sollen mit ebendiesem Impfstoff fertig geimpft werden. sprechender Indikation Erst impfung auch nach dem voll- endeten 65. Lebensjahr. HPV Die Impfung wird allen Mäd- chen und Buben bzw. Frauen und Männern bis zum voll- endeten 30. Lebensjahr un- bedingt empfohlen, danach optional. Der Nutzen einer später (ab dem vollendeten 30. Lebensjahr) begonnenen HPV-Impfung hinsichtlich der Vermeidung von Dysplasien der Cervix sinkt. Influenza Zusätzlich zu den Totimpf- stoffen (Spalt- oder Subunit- Impfstoffe), die systemisch appliziert werden, gibt es einen Lebendimpfstoff, der vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Dosis der Grundimmunisie- rung. 6-fach-Impfung Die Impfung gegen Pertussis ist im kostenfreien Impfpro- gramm enthalten und wird im Rahmen der 6-fach-Imp- fung nach dem 2+1-Schema im 3., 5. und 11.–12. Lebens- monat geimpft. Wegen des häufigen Vorkommens von Keuchhusten und des schwe- ren Verlaufs im Säuglingsalter sollte mit der Impfserie so früh wie möglich begonnen werden, d. h. unmittelbar mit vollendetem 2. Lebensmonat. Hepatitis B Die HBV-Impfung kann in jedem Lebensalter nachge- holt werden und ist bis zum vollendeten 65. Lebensjahr allgemein empfohlen. Bei ent- a Bis zur vollendeten 24. (Rotarix, 2 Dosen) bzw. vollendeten 32. Lebenswoche (Rotateq, 3 Dosen) b Wenn nicht zuvor erfolgt, Impfung gegen Pertussis spätestens bei Schulaustritt c Nach Grundimmunisierung und mind. 2 Auffrischungsimpfungen im Erwachsenenalter weitere Impfungen nur bei Indikation d Kinder mit Risiken bis zum vollendeten 5. Lebensjahr kostenfrei e Bei Erstimpfung ab dem 1. Geburtstag: 2. Impfung frühestmöglich, mit Mindestabstand 4 Wochen f Impfschema abhängig von Alter und Impfstoff g Ab vollendetem 15. Lebensjahr 3 Dosen h Bei Erstimpfung von Kindern bis zum vollendeten 9. Lebensjahr (off label) oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Impfung erhalten hat, 2 Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen; danach 1 jährliche Impfung ausreichend 1 1. Dosis 2 2. Dosis 3 3. Dosis 4 4. Dosis B Boosterimpfung 13 13-valente Pneumokokkenimpfung 23 23-valente Pneumokokkenimpfung Impfung empfohlen; kostenfrei Nachhol-Impfung empfohlen; kostenfrei Impfung empfohlen; nicht kostenfrei Nachhol-Impfung empfohlen; nicht kostenfrei Nachhol-Impfung empfohlen; zum vergünstigten Selbstkostenpreis Empfehlungen zu Darstellungszwecken teils vereinfacht. stmöglich nachgeholt werden. im 11.–12. Jahr im 13. Jahr im 14.–15. Jahr im 16.–18. Jahr im 19.–30. Jahr im 31.–50. Jahr im 51.–60. Jahr im 61.–65. Jahr ab dem 65. Jahr B B Grundimmunisierung B B alle 3 Jahre 1 Jahr alle 5 Jahre alle 10 Jahre alle 5 Jahre 2 1 2 Mon. 1 13 23 g c b 15. Geburtstag 50. Geburtstag
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