AERZTE Steiermark | Februar 2020
ÆRZTE Steiermark || 02|2020 39 PRAXIS Unbesetzter Schalter in der Notaufnahme Der aktuelle Fall ereignete sich am Wochenende in einer gynäkologischen Krankenhaus-Ambulanz. Betroffen war eine junge Frau. Ob sie zu Schaden kam, konnte der/die berichtende Beobachter/in nicht angeben. In der Notaufnahme einer Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe musste eine Patientin mit starker va- ginaler Blutung und Schmerzen eine halbe Stunde lang warten, bis es zumindest gelang, eine Pflegeperson zu ver- ständigen. In dieser Zeit war der Notaufnahme-Schalter durchgehend unbesetzt. Die herbeigerufene Pflegeperson reagierte allerdings ungehalten und brachte lediglich eine Sesselauflage für die Patientin, die bereits durch ihre Klei- dung den Stuhl im Wartebereich (sowie das WC) angeblu- tet hatte. Am Ambulanzboden befanden sich an anderer Stelle schon eingetrocknete Blutflecken. Die Wartezeit wurde damit begründet, dass der/die dienst- habende Arzt/Ärztin im OP sei. Nach Aufruf der Patientin reinigten lediglich ihre Begleitpersonen notdürftig den Sessel. Das Ergebnis: Auch für die übrigen Wartenden war die Situation ver- störend: im Hinblick auf die Wartezeit bei derart starker Blutung, auf das unhöfliche Verhalten der Pflegekraft, aber auch auf die unzumutbaren hygienischen Zustände. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Ein/e Expert/in der Universitätsklinik für Frauenheilkun- de in Innsbruck reagiert in einem ungewohnt emotionalen Kommentar auf verschiedene Aspekte des Falles: Primär sei das „Selbstverständnis einer Not-Aufnahme im Spital (zu) überdenken“ und die Hilfesuchenden seien „nicht als Störfaktoren (zu betrachten), die nur zu faul waren, sich einen Termin beim niedergelassenen Arzt zu besorgen“. Für Notfälle sei ein ständig besetzter Schalter vorzusehen, dessen Personal nicht daneben auch noch für diverse andere Tätigkeiten zuständig sei – aus dem Multitasking resultiere wohl die Unfreundlichkeit. „Eine starke Blutung (…) ist ein Notfall und es muss ein Dispositiv geben, dass sich eine rasche Versorgung organisieren lässt.“ Es sei zu klären, welche Leistungen ein Krankenhausträger vorzuhalten habe; von einem Arzt/einer Ärztin, der/die ge- rade bei einem Kaiserschnitt stehe, könne jedenfalls nicht verlangt werden, eine weitere Patientin zu versorgen. Zu- dem sei ein abrufbarer Reinigungsdienst zu organisieren, um Körperflüssigkeiten rasch zu entfernen. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Foto: Schiffer Der Tipp von der Expertin Änderung bei der Kündigungsfrist von Kassenverträgen Kassenverträge können unter Einhaltung einer dreimo- natigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderviertel- jahres gekündigt werden. Im Interesse eines nahtlosen Überganges raten wir, ein Dreivierteljahr, spätestens jedoch ein halbes Jahr vor der geplanten Einstellung der kassenärztlichen Tätigkeit die Kassenverträge zu kündigen. Brigit Pöttler Ärztin/Arzt suc t Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos.
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