AERZTE Steiermark | März 2020

RECHT ÆRZTE Steiermark  || 03|2020 37 versicherungsträger in Be- tracht. Die Zweckmäßigkeit darf dabei nicht allein nach ökonomischen Gesichtspunk- ten beurteilt werden, sondern es ist auch das Ausmaß der Betroffenheit des Patienten im Einzelfall zu berücksichtigen. Der OGH hält diesbezüg- lich im konkreten Fall fest, dass grundsätzlich auch der Ersatz der Kosten einer Au- ßenseitermethode in Betracht käme, wenn man im Sinne des Standpunktes des Klägers davon ausgehen würde, dass ihm die schulmedizinische Behandlung mit der empfoh- lenen operativen Entfernung der Prostata wegen der damit verbundenen möglichen er- heblichen Nebenwirkungen unzumutbar war. Dies al- lerdings nur dann, wenn die Außenseitermethode im Vergleich zur schulmedizi- nischen Behandlung bei Wei- tem höhere Erfolgsaussichten böte und erheblich geringere Nebenwirkungen mit sich brächte. Nach den im konkreten Fall getroffenen Feststellungen zum typischerweise zu erwar- tenden Behandlungserfolg der „Nano-Knife-Methode“ sind diese Voraussetzungen aber aus der Sicht des Höchstge- richts nicht erfüllt. Laut Meinung des OGH ist es zwar grundsätzlich nicht Sache des Krankenversicherungsträ- gers, die Kosten für medizi- nische Experimente zu tragen. Dennoch muss dem Patienten der Beweis offenstehen, dass im Einzelfall eine wissenschaftlich noch nicht allgemein gesicher- te Methode erforderlich oder zweckmäßig war. Dieser Be- weis wäre auch dann erbracht, wenn die Behandlungsmetho- de konkret beim Versicherten erfolgreich war. Dieser Nach- weis ist dem Kläger allerdings nicht gelungen. Dr. Dieter Müller hat die Be- reichsleitung Recht und Be- schwerdemanagement, Ausbil- dung, EDV in der Ärztekam- mer Steiermark inne. Das Gesundheitsunternehmen der Steiermark Menschen helfen Menschen Fachärztin/-arzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin LKH-Hochsteiermark Standort Leoben Aufgaben/Tätigkeiten: Unsere Abteilung ist für die anästhesiologische Versor- gung eines breiten chirurgischen Fachspektrums ver- antwortlich. Dabei kommen sämtliche moderne diag- nostische und therapeutische Verfahren zur Anwendung. Die Intensivstation bietet Ihnen ein dem- entsprechend breites Tätigkeitsfeld und die Möglich- keit, verschiedene Fachaspekte in die tägliche Arbeit einfließen zu lassen. Wir führen eine Schmerzambu- lanz, die sich im weiteren Ausbau befindet, und sind für das regionale NotärztInnensystem verantwortlich. Gemeinsam mit dem Standort Bruck/Mur ist das LKH Hochsteiermark am Puls der Zeit. Tauschen Sie sich fachlich aus und erweitern Sie Ihren persönlichen Tä- tigkeitsanspruch: eine Rotation zwischen den beiden Standorten, welche unterschiedliche Schwerpunkte setzen, ist möglich, und wird von der Abteilungslei- tung aktiv gefördert. Von Vorteil ist ein gültiges Notärz- tinnen-/Notarztdiplom. Unser Angebot: Wir bieten Ihnen ein ausgewogenes fachliches Spektrum in einem hervorragenden kollegialen Betriebsklima. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangebote er- möglichen Ihnen Ihr Fachwissen zu stärken. Als Teil unseres Teams werden Sie die Möglichkeit haben aktiv an der Weiterentwicklung des LKH Hochsteiermark mitzuarbeiten. Beschäftigungsausmaß: 100 % Gehaltsschema: Grundgehalt von mind. EUR 5.216,00 (14 x jährlich), zusätzlich bestehen Ansprüche auf Sondergebührenentgelte, gesondert vergütet werden Journaldienstleistungen. Dienstantritt: 01.06.2020 Befristung: vorerst auf ein Jahr mit Möglichkeit zur Verlängerung Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätes- tens 31.05.2020 an Herrn Prim. Dr. Kainz Johann, MSc, MBA, Abteilung für Anästhe- siologie und Intensivmedizin, LKH Hochsteier- mark, Standort Leoben, Vordernberger- straße 42, A-8700 Leoben oder per E-Mail an johann.kainz@kages.at. Wir streben eine weitere Erhöhung des Frauenanteiles an und laden daher beson- ders Frauen zur Bewerbung ein. Dennoch muss dem Patienten der Beweis offenstehen, dass im Einzelfall eine wissenschaftlich noch nicht allgemein gesicherte Methode erforderlich oder zweckmäßig war.

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