AERZTE Steiermark | März 2020
ÆRZTE Steiermark || 03|2020 41 PRAXIS Handschuh statt Händedesinfektion Der aktuelle Fall des Monats wurde bei einem Patienten im fünften Lebensjahrzehnt beobachtet, betrifft aber in jenem Spital, aus dem die Meldung erging, zahlreiche Pa- tienten. Die Meldung erfolgte durch eine Pflegeperson mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung. An einem Wochentag im Routinebetrieb eines OP-Be- reichs wurde ein Patient behandelt, ohne dass die 5 Mo- mente der Händehygiene laut WHO eingehalten wurden. Die Patientenkontakte inklusive aseptischer Tätigkeiten wurden mit Handschuhen vorgenommen – als Ersatz für die Händedesinfektion. Dadurch sei der Patient dem Risi- ko eines möglichen Überschlags von Erregern ausgesetzt worden. Die meldende Pflegeperson verwies nicht nur auf den potentiellen Schaden bei dem speziellen Patienten, sondern erwähnte, dass diese Form der Umgehung der Handhygiene in diesem Haus häufig, wenn nicht täglich vorkomme. Der/die Meldende vermutete „Unwissenheit oder Bequem- lichkeit“ hinter der Vorgehensweise, erwähnte aber nicht, in welcher Berufsgruppe er/sie das inadäquate Verhalten beobachtet hatte. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Der/die Hygiene-Experte/in des Lehrlabors der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität klassifiziert die mangeln- de Händehygiene rechtlich als „Verletzung der Sorgfalts- pflicht“. Bei allen direkten Tätigkeiten am Patienten sowie indirekten Aktivitäten im OP um den Patienten herum müsse die chirurgische Händehygiene gewahrt sein. Ein/e Chirurgie-Experte/in der KRAGes betont einerseits die Notwendigkeit entsprechender Fortbildung für Pflege wie Ärzteschaft, wobei laufend neue Erkenntnisse der hausinternen Hygiene-Teams in adäquater Form an die Mitarbeiter weiterzugeben seien. Generell sei zu beachten, dass der „Umgang mit Mitarbeitern, deren Aufklärungs- bedarf evident ist, besonders umsichtig erfolgen“ möge. Da aber die Gefahr einer Keimübertragung belegbar trotz korrekter Händedesinfektion in Verbindung mit Hand- schuh-Nutzung niemals vollkommen auszuschließen sei, sei „die Kritik des ‚Überschlagens von Erregern‘ auf den Patienten wohl etwas übertrieben dargestellt“. Der/die kommentierende Experte/in des BIQG hebt hervor, dass gemäß Richtlinie und WHO-Guideline medizinische Einweghandschuhe vorwiegend dem Personalschutz die- nen und die hygienische Händedesinfektion dadurch nicht ersetzt werden könne. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Foto: Schiffer Der Tipp von der Expertin Meldung von Angehörigendaten Hinterbliebene von verstorbenen Ärztinnen und Ärzten ha- ben Ansprüche auf verschiedene Leistungen (Bestattungs- beihilfe, Witwen- bzw. Witwerpension, Waisenpension bei Kindern unter 27). Damit wir gerade in schwierigen Situationen behilflich sein können, ist es notwendig, dass Sie uns die Daten Ihrer Ange- hörigen bekannt geben und auch aktualisieren. Bitte melden Sie uns deswegen immer y die Geburt eines Kindes, y eine Eheschließung, y eine Ehescheidung (mit bzw. ohne Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehepartnerin bzw. des geschiedenen Ehepartners) und y ein Ableben der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners. Sie können uns diese Informationen (samt Unterlagen) per Post, Fax (0316-8044-136) oder E-Mail (wff@aekstmk.or.at) übermitteln. Ursula Fressel Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ä ztin. Der ste rische Ärzteführer ist in Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=