AERZTE Steiermark | April 2020
30 ÆRZTE Steiermark || 04|2020 RECHT Übergabe der Patientenkartei aus Sicht des Datenschutzes Beendet ein Kassenvertragsarzt seine Tätigkeit ohne entsprechenden Nachfolger, ist der bisherige Ordinationsinhaber zur Aufbewahrung der Patientenkartei verpflichtet. MAG. IUR. BARBARA HAUER, LL.M., MBA Eine Weitergabe der Patien- tendaten an andere Ärzte als den Kassenplanstellen- oder den Ordinationsstättennach- folger ist datenschutzrechtlich nicht zulässig. Weitergabe von Patien tendaten bei Ordinations aufgabe Ein Arzt für Allgemeinmedi- zin gab seine Patientenkartei an eine Ärztin, die rund 350 Meter von seinem bisherigen Standort eine Ordination führte, weiter. Mittels Aushang in der Ordi- nation wurden die Patienten über diesen Umstand unter- richtet und in Folge die Daten an die andere Ärztin übertra- gen, ausgenommen jene Fälle, in denen ein ausdrücklicher Widerspruch der Patienten vorlag. Die Kassenplanstelle wurde mit einem anderen Arzt be- setzt. Recht auf Geheimhaltung schutzwürdiger Daten verletzt Der die Arztordination aufge- bende Arzt hat die IT-gestützt erfasste Dokumentation von ca. 15.400 Patienten in elek- tronischer Form an seine Kollegin, die ihrerseits die Ordination in unmittelbarer Nähe eröffnete, übergeben, obwohl letztere weder Or- dinationsstätten- noch Kas- Foto: Fotolia
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