AERZTE Steiermark | April 2020
RECHT ÆRZTE Steiermark || 04|2020 31 senplanstellennachfolgerin war. Diese Ärztin verwendete die Dokumentation nur mit Einwilligung der betroffenen Patienten. Aufgrund der rechtswidrigen Übertragung entschied das Bundesverwal- tungsgericht (W2582201288- 1) 1 , dass die besagten Kar- teien an den ursprünglichen Inhaber zurückzustellen und die Daten im Anschluss zu löschen seien. Patientendokumentation nur an Kassenplanstellen- oder Ordinationsstätten nachfolger Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass eine Wei- tergabe der Patientendaten nur an den Kassenplanstel- lennachfolger oder, sollte ein solcher nicht gegeben sein, an den Ordinationsstättennach- folger datenschutzrechtlich zulässig ist. Eine Weitergabe an andere Ärzte zur Aufbe- wahrung widerspricht den gesetzlichen Regelungen 2 . 1 Die ordentliche Revision wurde gemäß Art 133 Abs 4 B-VG für zulässig erachtet und dieses Erkenntnis auch beim VfGH bekämpft. Letzterer hat die Beschwerde an den VwGH zur Entscheidung abgetreten. 2 Vgl Adlbrecht/Ennöckl, Übergabe von Patientendaten bei Ordinationsaufgabe, RdM „Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass eine Weiter- gabe der Patientendaten nur an den Kassenplanstellennachfol- ger oder, sollte ein solcher nicht gegeben sein, an den Ordina- tionsstättennachfolger daten- schutzrechtlich zulässig ist.“ Stationsarzt / -ärztin: Voll- und Teilzeit Voraussetzung: • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie das Jus Practicandi und können überdies ein Notarztdiplom vorweisen. • Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, hohe Eigenverantwortung und Patientenorientierung sowie soziale Kompetenz und Motivation zur fachlichen Weiterentwicklung werden von Ihnen erwartet. • Die Bereitschaft Nachtdienste zu übernehmen wird vorausgesetzt. Aufgabengebiet: • Sie führen eigen- sowie mitverantwortliche medizinische Tätigkeiten in einem abwechslungsreichen und interessanten Arbeitsumfeld durch und sind dabei im Team in den stationären Ablauf eingebunden. • Patientenaufnahmen, klinische Untersuchungen sowie medizinische Dokumentation gehören zu Ihrem Aufgabenbereich • Sie nehmen an patientenbezogenen Entscheidungsprozessen, Visiten und Teambesprechungen teil. • Überdies bieten wir umfangreiche Unterstützung in der Fort- und Weiterbildung. Mindestentlohnung: Das Mindestgehalt auf Basis Vollzeit beträgt EUR 3.778,85 brutto/Monat, exkl. Nachtdiensten, Bereitschaft zur Überzahlung. Bewerbung bitte an: Christine Gruber, VL E-Mail: office@kastanienhof.at , Telefon: 0316/57 39 60 116 Privatklinik Kastanienhof GmbH, Gritzenweg 16, 8052 Graz 2018/69. Gemäß Art 9 Abs 1 DSGVO ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten einer natürlichen Person untersagt. Art. 9 Abs 2 leg. cit. regelt die Ausnahmen dieses Grund- satzes. § 51 Abs. 4 ÄrzteG sieht als nationale Rechtsvorschrift iSd Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO die Aufbewahrung der Doku- mentation durch den Kassen- planstellennachfolger, sofern ein solcher nicht gegeben ist, durch den Ordinationsstät- tennachfolger vor. Die Ver- wendung dieser Daten setzt die Einwilligung der Patienten voraus. Abdruck mit freundlicher Ge- nehmigung von OÖ ÄRZTE – Magazin der Ärztekammer für Oberösterreich.
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