AERZTE Steiermark | April 2020

ÆRZTE Steiermark  || 04|2020 35 PRAXIS Medikament zur Hand, aber kein Notfallsanitäter Der aktuelle Fall des Monats betrifft einen Rettungseinsatz an einem Wochentag und wurde von einem/r Sanitäter/in mit weniger als fünf Jahren Erfahrung gemeldet. Betroffen war ein Kleinkind, das keinen Schaden erlitt. Unter dem Alarmstichwort „Anhaltende Krampfanfälle/ Status epilepticus“ wurden für einen männlichen Pati- enten zwischen zwei und fünf Jahren sowohl Notarzt- mittel als auch Rettungswagen angefordert. Während der Anfahrt informierte die Leitstelle das Team des Rettungs- wagens darüber, dass das Notarztmittel vermutlich erst nach ihnen eintreffen werde. An Bord des Rettungswagens befand sich Diazepam, das für diese Altersklasse als an- tikonvulsiv wirkendes Notfallmedikament zugelassen ist. Verabreicht werden darf es jedoch nur vom Arzt/Ärztin oder einem/r Notfallsanitäter/in – und ein/e solche/r war nicht anwesend. Nun befürchtete der/die Meldende, in der Wartezeit auf den Notarztwagen trotz vorhandenen Me- dikamentes keine adäquate Hilfe leisten zu können. Ent- gegen der ursprünglichen Meldung traf der Notarztwagen schließlich zeitgleich ein, der Bub wurde sofort notärztlich versorgt und erlitt keinen Schaden. Eigener Ratschlag: Der/die meldende Sanitäter/in kritisierte eine unzu- reichende Anzahl an Notfallsanitätern/innen, um alle Einsatzmittel, die Notfall-Medikamente mitführen, mit qualifiziertem Personal ausstatten zu können. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Adäquate Überbrückungshilfe, so ein/e Expert/in der Wiener Berufsrettung, sei auch durch Sauerstoffgabe, fachgerechte Lagerung und die Beseitigung vorhandener Begleitgefahren leistbar. Die Nichtverfügbarkeit eines/r Notfallsanitäters/in liege im allgemeinen Lebensrisiko. Gerade im urbanen Raum sei eine erweiterte Versorgung mit Notfallsanitätern eine Kostenfrage – und vom Ge- setzgeber nicht vorgesehen. Ziel des Sanitätsgesetzes mit den Notfallkompetenzen sei es gewesen, insbesondere für ländliche Gebiete, in denen die Wartezeit auf den/die Notarzt/-ärztin oft unzumutbar lange sei, ausreichend geschultes Personal zur Verfügung zu stellen. Auch ein/e Experte/in des BIQG betont, in der Zeit bis zum Eintreffen eines/r Notarztes/-ärztin seien Erste-Hilfe- Maßnahmen wie Lagerung in stabiler Seitenlage durch Rettungssanitäter/innen möglich, ohne Patienten/innen einer zusätzlichen Gefahr auszusetzen. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Foto: Schiffer Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der st irische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Der Tipp von der Expertin Übermittlung von Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigungen Kinder von alters- oder invaliditätsversorgten Ärztinnen und Ärzten sowie Kinder von verstorbenen Ärztinnen und Ärzten, die sich noch in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden und die eine Kinderunterstützung bzw. (Halb-) Waisenversorgung des Wohlfahrtsfonds beziehen, müssen jedes Semester (Winter- und Sommersemester) die laufende Berufs- oder Schulausbildung nachweisen. Bitte schicken Sie uns immer automatisch die aktuelle Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung zu. Sie können uns diese Bestätigungen per y Post: Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz y Fax: 0316-8044-136 oder y E-Mail: wff@aekstmk.or.at übermitteln. Carmen Renner

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