AERZTE Steiermark | April 2020

38 ÆRZTE Steiermark  || 04|2020 ANGESTELLTE ÄRZTINNEN & ÄRZTE Innere Medizin Grundprü- fung und Schwerpunktprü- fung ÄAO 2015 (17. 4.), Frau- enheilkunde und Geburts- hilfe (17. 4.), Psychiatrie und psychotherapeutische Medi- zin (22. 4.), Neurologie (24. 4.), Anästhesiologie und Inten- sivmedizin (23./24. 4.) sowie der Sprachprüfungstermin Deutsch (23.4.). Der Grund für die Absagen der Prüferinnen und Prüfer ist stark in Frage gestellt, da in vielen Krankenanstalten Reise- bzw. Urlaubsverbote gelten. Dazu kommt, dass zu- liefernde Partnerfirmen keine Möglichkeit sehen, Termine zu garantieren – das gilt auch für E-Prüfungen. „Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahme vor allem für die Kandidatinnen und Kandidaten unangenehme Konsequenzen mit sich bringt und haben diese Entschei- dung daher nicht leichtfertig und erst nach gründlichem Abwägen aller Alternativen gesetzt. Dennoch dient dieses Vorgehen insbesondere den Kandidatinnen und Kandi- Leicht hat sich die Akademie der Ärzte diese Entscheidung nicht gemacht. Aber letzt- lich war sie zu treffen. „Alle Prüfungen, die im März und April 2020 stattfinden hät- ten sollen, (werden) abgesagt bzw. zu einem späteren Zeit- punkt nachgeholt“, heißt es in einem Schreiben der Aka- demie der Ärzte , unterzeich- net vom Vorsitzenden der ÖÄK-Prüfungskommission, dem oberösterreichischen Ärztekammerpräsidenten Pe- ter Niedermoser, und Akade- miegeschäftsführer Günther Ochs. Konkret betroffen sind fol- gende Arztprüfungen: Innere Medizin ÄAO 2006 (17. 4.), liegt auf der Hand: Dass meh- rere Dutzend Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen Teilen Österreichs gemeinsam eine Prüfung an einem Ort ablegen, wäre in Zeiten der Coronaviruskrise ganz sicher nicht zu vertreten. Dazu kom- men aber auch externe Grün- de: Veranstaltungszentren haben ihre Räume mit un- terschiedlicher Fristsetzung geschlossen. Die Anwesenheit Arztprüfungen müssen warten Arztprüfungen, die im April 2020 geplant waren, müssen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Betroffen sind mehrere Facharztprüfungstermine sowie die Sprachprüfung Deutsch. Sämtliche Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie ärztlichen Berufsausübung werden für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt. Aus dem 2. COVID-19 Gesetz (21. 3. 2020) „Dennoch dient dieses Vorgehen insbesondere den Kandidatinnen und Kandidaten, da andernfalls mit sehr kurzfristigen Absagen oder unerwarteten Ausfällen zu rechnen ist.“

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