AERZTE Steiermark | April 2020
42 ÆRZTE Steiermark || 04|2020 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN & ÄRZTE Mit 16. März 2020 dürfen Kassenärztinnen und Kassenärzte ihre Patientinnen und Patienten auch telefonisch oder per Video behandeln. Das soll zur Eindämmung der SARS-COV- 2-Epidemie beitragen. Rund 13 Millionen Patientenkontakte pro Jahr zeigen das Potenzial dieser Maßnahme. Ordination am Telefon tenfrequenz – aber möglichst unter Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung. Eine Möglichkeit dazu ist „Te- lemedizin“ im weiteren Sinne des Wortes. Das reicht vom einfachen Telefonat über das Senden von Bildern (Stich- wort „Teledermatologie“) bis zur „Video-Sprechstunde“. ÖGK bezahlt telemedizinische Krankenbehandlung Seit 16. März 2020 gilt: „Te- lemedizinische Krankenbe- handlungen (Skype, Video- konferenz, Telefon) können (soweit notwendig) wie in der Ordination erbrachte Leis- tungen abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzte, Hebammen, Psychothera- peuten und Psychologen.“ Mit diesem Schritt hat die Öster- reichische Gesundheitskasse (ÖGK) wesentlich dazu bei- getragen, die Zahl der rund 250.000 Patientenkontakte, die allein steirische Kassen- ordinationen pro Woche (!) haben, etwas zu senken. Viele Ärztinnen und Ärzte bieten Telemedizin, die ers ten haben unmittelbar damit begonnen, nachdem die Mög- lichkeit geschaffen wurde. Ei- nige Fachgruppen haben sich auch kurzgeschlossen, um gemeinsam darüber nach- Abwesenheitsmeldungen bei Ordinations- schließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokra- tisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelas- sene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vor genommen haben, wird die Meldung an die Ärzte kammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen wer- den in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46 ) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Ge- sundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st ). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzte müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung mel- den. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekam- mer Steiermark und auf ordinationen.st Bis Mitte März gab es rund 25 Meldungen über Schließun gen von Arztpraxen bzw. Ab- sonderungen. Jede einzelne ist natürlich schlimm für die Betroffenen, auch wenn diese Zahl angesichts der mehr als 2.400 Praxen (Kassen- und Wahlärztinnen und -ärzte) überschaubar wirkt. Aber, wenn es die hausärztliche Praxis in einer kleinen Ge- meinde betrifft oder auch die einzige oder eine der wenigen fachärztlichen Ordinationen in der Nähe, ist der Schock natürlich trotzdem groß. Persönliche Betreuung ohne direkten Kontakt Eine der wichtigen Maßnah- men zum Schutz der Patien- tinnen und Patienten, aber genauso der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte, ist die Einschränkung der Patien- Dieser Artikel wurde bis 18. März 2020 recherchiert und geschrieben.
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