AERZTE Steiermark | Mai 2020

ÆRZTE Steiermark  || 05|2020 31 KOMMENTAR matische Überträger spielen, wären wir mit einem Schlag sprichwörtlich „Sorgenkinder“ los. Großeltern könnten sich freuen und alle anderen auf- atmen. Entscheidend für einen anhal- tenden Erfolg dieser Phase 2 werden gezielte Testungen und das Gelingen einer rascheren Kontaktpersonenidentifizie- rung sein, sodass die Infektions- ketten rasch „eingefangen“ wer- den können und ggf. nur noch für einzelne Einrichtungen und Orte befristete strenge Quaran- tänemaßnahmen angeordnet werden müssen. Die freiwillige Verwendung ei- ner sogenannten Contact-Tra- cing-App durch eine möglichst große Anzahl mobiler, technik­ affiner Personenmag dabei eine wertvolle Unterstützung sein. Nach zugesagter Offenlegung des Programm-Codes erschei- nen die sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Bedenken bzw. Vorbehalte hinsichtlich Anonymität und Bewegungsprofilspeicherung ausräumbar bzw. überwindbar. So weit die Betrachtung aus in- fektiologischer Public-Health- und persönlicher Sicht eines Angehörigen der Risikogrup- pe, welchen privat selbstver- ständlich noch vielerlei andere Sorgen, Wünsche, Hoffnungen und Träume bewegen. Linkempfehlung: Coronavirus-Update mit Christian Drosten: https://www.ndr.de/nachrich- ten/info/podcast4684.html OSR Dr. Alfred Gränz ist Facharzt f. Hygiene und Stv. Landessanitätsdirektor der Steiermark i.R. Verschiedene Länder versu- chen unterschiedliche Strate- gien und setzen unterschied- liche Prioritäten: Schwedens liberal eigenverantwortlicher Weg mag – begünstigt auch durch Topografie und Menta- lität – auf lange Sicht vielleicht gar keine höhere Sterblichkeit als bei uns oder in Deutsch- land nach sich ziehen. Man wird vergleichen können. Die ethische Entscheidung fällt aber jetzt und heute und für jede/n potentielle/n PatientIn der kommenden Wochen. Die Lockerung kann nur stu- fenweise, feindosiert und da- tenkontrolliert gelingen. Mit Rückschlägen ist eher zu rech- nen als mit baldigen wissen- schaftlichen Durchbrüchen. Ein mühsamer ständiger Lern- prozess steht noch für längere Zeit ins Haus. Infektionswel- len könnten noch bis zu 18 Monate andauern. Viel Fantasie in Sachen In- fektionsabwehr wird noch in diversen Produktions- und noch mehr in Dienstleis­ tungsbetrieben mit obligater körperlicher Nähe nötig sein. Für den Sport entstehen diese Hygiene-Regeln gerade. Für etliche Länder stehen die Schu- len „öffnungstechnisch“ ganz oben. Bei Kleinkindern werden Kleingruppen, Unterricht im Freien und schon gar nicht MNS-Masken wirksam helfen können (zumindest das Perso- nal in diesem Bereich könnte man regelmäßig testen). Die Vorsicht bei den Schul- kindern beruht auf den In- fluenza-Erfahrungen. Könnten Untersuchungen belegen, dass Kinder nicht nur kaum ernst- lich erkranken, sondern auch keine große Rolle als asympto- Menschen helfen Menschen Das Gesundheitsunternehmen der Steiermark Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner LKH Feldbach-Fürstenfeld Aufgaben/Tätigkeiten im Rahmen des gesetzlichen Auftrags, insbesondere: • Berufsbezogene Impfungen • Arbeitsplatzevaluierungen, Arbeitsplatzbegehungen • Dokumentation von Leistungen • Beratungs- und Untersuchungsleistungen • Zusammenarbeit mit internen und externen Organisations- einheiten • Akutversorgung im Rahmen von Unfällen Über den gesetzlichen Auftrag hinausgehende Leistungen im Auftrag des ärztlichen Leiters, der Anstaltsleitung oder der Geschäftsführung, wie z.B.: • Grippeimpfungen, Einstellungsuntersuchungen, Abhalten von Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen etc. • Beratung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Dienst- nehmerin/des Dienstnehmers und der ArbeitnehmerInnen- Vertretung • Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen • Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen, Workshops und Koordinationstreffen (mind. 1x/Jahr) • Zusammenarbeit mit Krankenhaushygiene und sicherheits- technischem Dienst Anforderungen: Die Stelle der Arbeitsmedizinerin/des Arbeitsmediziners für das LKH Feldbach-Fürstenfeld soll ehestbaldig neu besetzt werden. Um diese Stelle adäquat ausfüllen zu können, bedarf es folgender Voraussetzungen: • Jus practicandi oder abgeschlossene fachärztliche Ausbildung • ÖÄK-Diplom Arbeitsmedizin oder Fachärztin/Facharzt für Arbeits- und Betriebsmedizin • Sozial-kommunikative Fähigkeiten, Ausdauer und Einfühlungs- vermögen • Erfahrung in der Gesprächsführung und Organisationsgeschick • Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung Unser Angebot • Interessantes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet • Möglichkeit, interdisziplinär und vernetzt zu arbeiten • Fachliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten • Umfangreiche Sozialleistungen Beschäftigungsausmaß aktuell: 55 % zzgl. der anfallenden Anfahrtszeiten Gehaltsschema: Sondervertrag als Vertragsbedienstete/r des Landes Steiermark mit Fixbezug (auf Basis Vollzeit ab EUR 5.630,10 inkl. Zulagen, 14 x jährlich) Dienstantritt: ab sofort Befristung: die Anstellung wird zunächst auf 1 Jahr befristet, unbefristete Verlängerung ist möglich Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an die OE Personalmanagement der Steiermärkischen Krankenanstaltenges.m.b.H., Stiftingtalstraße 4–6, A-8010 Graz. Die KAGes strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifi- zierte Frauen audrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufge- nommen.

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