AERZTE Steiermark | Mai 2020
RECHT ÆRZTE Steiermark || 05|2020 33 nung, ist dies der Kammer als Nebenbeschäftigung zu melden. Fachliche Qualifikation Eine weitere Qualifikation au- ßer der Berechtigung zur selb- ständigen Berufsausübung ist nur dann erforderlich, wenn das gesetzlich festgelegt ist oder wenn der Auftraggeber des Gutachtens eine solche fordert. Beispielsweise sind für Ge- richtsgutachten die Gerichts- gutachterprüfung und die Bestellung zum gerichtlich beeideten und zertifizierten Gerichtssachverständigen Vo- raussetzung. Weitere Qualifikationen Vereinzelt setzen auch Ver- wa lt ungsbehörden oder Selbstverwaltungskörper für Mediziner, die für sie ärzt- liche Gutachten erstatten, besondere weitere Qualifika- tionen voraus. So ist für Füh- „Eine weitere Qualifikation außer der Berechtigung zur selbständigen Berufs- ausübung ist nur dann erforderlich, wenn das ge- setzlich festgelegt ist oder wenn der Auftraggeber des Gutachtens eine solche fordert.“ rerscheingutachter die Füh- rerscheingutachter-Basisaus- bildung mit anschließender beischeidmäßiger Bestellung durch das Amt der Landesre- gierung Voraussetzung. Dagegen ist beispielsweise für die Ausstellung von fachärzt- lichen Stellungnahmen im Führerscheinverfahren, in de- nen der Amtsarzt dem Führer- scheinbewerber aufträgt, ein solches beizubringen, außer der Berechtigung zur selbstän- digen Berufsausübung keine weitere fachliche Vorausset- zung vorgeschrieben. Dr. Sylvia Hummelbrunner, MBL PM.ME, ist Bereichslei- terin Sanitätsrecht & Wahl- ärzte der Ärztekammer für Oberösterreich. Abdruck mit freundlicher Ge- nehmigung von OÖ ÄRZTE – Magazin der Ärztekammer für Oberösterreich. Kompetenz-Center für Ärzte und Freie Berufe der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG und der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Radetzkystraße 15-17/1. Stock, 8010 Graz aerzte.freieberufe@landes.hypobank.at www.hypobank.at Zählen Sie auf uns. Wir sind für Sie da! Unsere Soforthilfe-Maßnahmen bieten Ihnen schnelle und einfache Hilfe während der Corona-Krise. Stundung der Kreditraten: Kreditrate 3 Monate pausieren für Privatpersonen und Unternehmen Überbrückungsfinanzierung: Unterstützung zur Aufnahme von Betriebsmittelkrediten - geförderte Überbrückungsfinanzierungen Finden wir gemeinsam Lösungen für Ihre Situation. Kommen wir ins Gespräch. Klaus Kranner, MBA, CFP ® Leiter des Kompetenz-Centers für Ärzte und Freie Berufe +43 316 8051 - 5820 klaus.kranner@landes.hypobank.at
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