AERZTE Steiermark | Mai 2020
WIRTSCHAFT & ERFOLG URSULA FRESSEL Die Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt ist eine zusätzliche Leistung des Wohlfahrtsfonds, die für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vorgesehen ist. WICHTIG: Diese Beihilfe ist im VORHINEIN zu beantragen! Damit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten diese Beihilfe gewährt werden kann, ist Folgendes zu beachten: y Der Aufenthalt muss in einer sanitätsbehördlich genehmigten Kuranstalt, Rehabilitationseinrichtung oder Sonderkrankenan- stalt in Österreich absol- viert werden. y Vor Antritt ist ein ausge- stelltes ärztliches Zeugnis, aus dem sich die Notwen- digkeit und Dauer des Kur- bzw. Rehabilitations- aufenthaltes ergibt, bzw. eine Bewilligung seitens eines Trägers der gesetz- lichen Sozialversicherung vorzulegen. y Nach Absolvierung des Kur- bzw. Rehabilitations- aufenthaltes sind folgende Nachweise vorzulegen: y Bestätigung über den durchgehenden Aufent- halt y Gewährungszeitraum: mind. 14 Tage und max. 21 Tage (Bei einem Anschlussheil- verfahren kann in be- gründeten Einzelfällen auch eine Beihilfe über wobei die individuelle Höhe anhand der geleisteten Bei- träge zur Krankenbeihilfe des Vorjahres berechnet wird. Der gleichzeitige Bezug ei- ner Krankenbeihilfe und ei- ner Krankenbeihilfe für einen Kur- oder Rehabilitationsauf- enthalt schließen einander aus. Bezieher einer Alters- oder Invaliditätsversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds haben keinen Anspruch auf diese Beihilfe. Für Fragen zur Krankenbei- hilfe bei Kur- oder Rehabili- tationsaufenthalt steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung. Tel.: (0316) 8044-65 Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at den 21. Tag hinaus ge- währt werden.) y ärztliche Antritts- und Abschlussuntersuchung y Nachweis der absol- vierten Therapien Nach Beendigung des Kur- bzw. Rehabilitationsaufent- haltes sind die angeführten Unterlagen an den Wohl- fahrtsfonds zu schicken, das Taggeld beträgt mind. EUR 67,00 und max. EUR 201,00, ... für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Die Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt Foto: Adobe Stock 38 ÆRZTE Steiermark || 05|2020
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