AERZTE Steiermark | Mai 2020

ÆRZTE Steiermark  || 05|2020 39 PRAXIS Missverständnis bei Übernahme eines COVID-19-Verdachtsfalls Der aktuelle Fall ereignete sich an einem Wochentag in einer Krankenhausstation. Betroffen war eine junge Flugbegleiterin; ob sie zu Schaden kam, ist nicht bekannt. Gemeldet wurde der Vorfall vom Rettungssanitäter/von der Sanitäterin. Eine Patientin rief wegen Fiebers und Kopfschmerzen die Rettung, die in Anbetracht ihrer Reiseanamnese einen Corona-Verdachtsfall aussprach. Wegen des schlechten Allgemeinzustands der Patientin wurde nicht über 1450 eine Testung daheim in die Wege geleitet, sondern eine stationäre Aufnahme vorbereitet und der Klinik ein COVID-19-Verdachtsfall angekündigt. Erst nach einer Diskussion war der/die Oberarzt/-ärztin bereit, die Pati- entin aufzunehmen. Nach dem Transport mit Infektions- schutz wurde die Patientin auf der Station von der Pflege entgegengenommen und zu einer anderen Patientin ins Zimmer gelegt. Als der/die SanitäterIn sich erkundigte, ob er/sie im Falle eines positiven Testergebnisses verständigt werde, stellte sich heraus, dass an der Klinik angenommen worden war, es handle sich um einen bereits bestätigten Fall. Auf Seiten der Rettung war gar nicht bekannt, dass es verschiedene Stationen für Verdachtsfälle und bestätigte Fälle gibt. Die Mannschaft der Rettung betonte, lediglich einen Verdachtsfall angekündigt zu haben, da sie ja selbst gar keine Tests vornehmen könne. Der/die hinzugekom- mene Oberarzt/-ärztin unterstellte dem/der Lenker/in, bei der Voranmeldung gelogen zu haben. Die Patientin wurde auf die Station für Verdachtsfälle verlegt – nachdem sie sich mit einer bestätigt an COVID-19 erkrankten Person im Zimmer aufgehalten hatte. Eigener Ratschlag: Die Kommunikation bei der Übergabe möge im direkten Gespräch mit Arzt/Ärztin (nicht der Pflege) stattfinden. Die Abläufe der Aufnahme sollten allen bekannt sein. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu : Der/die ExpertIn der KRAGES betont die Wichtigkeit kla- rer Leitlinien für die Aufnahme von (möglicherweise) mit COVID-19 infizierten Personen. Lege artis sei zudem eine (mittlerweile wohl umgesetzte) Triage im Eingangsbereich der Krankenanstalt. Im Falle eines positiven Testergeb- nisses erfolge die Verständigung der Kontaktpersonen durch die Behörde. Der/die ExpertIn des BIQG verweist darauf, dass in einer derartigen Krisensituation Prozesse ständig zu aktualisieren und klar zu kommunizieren seien. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Foto: Schiffer Ärztin/Arz sucht Arzt/Ärzt n. Der steirische Ärzteführer ist ei op-App für Smartpho- nes im Google-Playsto e un im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Der Tipp von der Expertin Fingierte Online-Shops Die Corona-Krise ruft Betrüger auf den Plan. Cyberkrimi- nelle nützen den Boom beim Online-Shopping aus. Virtuelle Fake-Shops locken mit medizinischen Produkten wie Atemschutzmasken, Desinfektionsmitteln und Schutz- kleidung, dazu kommen gefälschte E-Mails von vorgeb- lichen Paketdienstleistern oder Mobilfunkanbietern. Es werden dann oft keine, minderwertige bzw. gefälschte Produkte verkauft. Wie erkennt man seriöse Online-Shops? Informationen dazu finden Sie unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen → Bildung und Neue Medien → Internet und Handy sicher durch die digitale Welt → Online-Shopping Barbara Kellner, LL.M. (Medizinrecht) Kurie Niedergelassene Ärzte

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