AERZTE Steiermark | Mai 2020

42 ÆRZTE Steiermark  || 05|2020 ANGESTELLTE ÄRZTINNEN & ÄRZTE und Dienstfreistellungen an anderen Spitälern, dazu die teilweise Aufhebung der Ar- beitszeitregelungen durch die Corona-Gesetzgebung, so ist die Lage derzeit in der Steier- mark. „Das waren durchaus verständliche Maßnahmen, die angesichts der Corona- Krise von den Ärztinnen und Ärzten natürlich ohne Wi- derspruch akzeptiert wur- den“, versichert Spitalsärzte- obmann und Ärztekammer- Vizepräsident Eiko Meister. leistet werden, „ein Aufholen des Rückstaus“ sei schlicht unmöglich. „Ausnahmezustand“ beenden: Steiermark kann Vorbild in Österreich sein Deshalb verlangt Meister, dass „die Spitalsträger, allen voran die Steiermärkische Kranken- anstaltengesellschaft KAGes, einen Plan zur Beendigung dieses Ausnahmezustandes vorschlagen“. Die Steiermark könne hier „bahnbrechend für Österreich sein, wie sie es bereits bei der Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeits- zeitgesetzes vor fünf Jahren war“, sagte der Spitalsärzte­ sprecher. Die Corona-Krise hat einen gewaltigen Rückstau bei an- deren Behandlungen und ge- planten Operationen verur­ sacht. Der soll jetzt aufgeholt werden. Dafür müssten aber die Arbeitsbedingungen für die SpitalsärztInnen unter Berücksichtigung entspre- chender Sicherheitsstandards wieder „normalisiert“ werden, verlangt der Sprecher der stei- rischen Spitalsärztinnen und Spitalsärzte, Ärztekammer- Vizepräsident Eiko Meister. KA-AZG-Lockerung wurde akzeptiert Außertourlicher Schichtdienst in Krankenhäusern mit vie- len COVID-19-Patientinnen und -Patienten, kaum Arbeit Aber, so Meister weiter, „wenn wir wieder mehr Normali- tät für die Patientinnen und Patienten wollen, brauchen wir auch einen klaren Fahr- plan zur Beendigung des Ausnahmezustandes für die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter“. Denn unter den Corona-Arbeitsbedingungen könnten geplante Behand- lungen und Operationen, „die Patientinnen und Patienten natürlich brauchen“, nicht im erforderlichen Ausmaß ge- Gesamtheitliches „Hochfahren“ Spitalsärztesprecher und Ärztekammer-Vizepräsident Eiko Meister verlangt Rückkehr zur Normalität, um Patientinnen und Patienten besser versorgen zu können. Sämtliche Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie ärztlichen Berufsausübung werden für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt. Aus dem 2. COVID-19 Gesetz (21. 3. 2020) „Wir brauchen einen klaren Fahrplan zur Beendigung des Ausnahmezustandes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“ Eiko Meister Foto: Elke Meister

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=