AERZTE Steiermark | Mai 2020
48 ÆRZTE Steiermark || 05|2020 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Foto: Conclusio Der Steirische Quali- tätspreis Gesundheit – „SALUS“ zeichnet Aktivitäten im stei- rischen Gesundheits- wesen aus, die für die konsequente Verfol- gung systematischer Qualitätsarbeit stehen. Der Preis steht aber nicht nur für diese Aktivitäten und deren Ergebnisse, viel- mehr rückt er jene Menschen, Teams oder Organisationen in den Vordergrund, die hin- ter diesen Aktivitäten stehen. Der Steirische Qualitätspreis Gesundheit soll Ansporn für alle sein, sich an der Ver- besserung der Qualität zu beteiligen. Nutzen Sie die Gelegenheit und reichen Sie Ihre Projekte oder Initiativen ein – alle Informationen dazu finden Sie unter www.gesundheits portal-steiermark.at/seiten/ SALUS-2020.aspx. In den zwei Kategorien „Ge- sundheitsversorgung“ und „Gesundheitsförderung“ kön- nen Sie Ihre Aktivitäten noch bis 22. Mai 2020 einreichen. Dieser Artikel wurde bis 29. April 2020 recherchiert und geschrieben. Abwesenheitsmeldungen bei Ordinations- schließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokra- tisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelas- sene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vor genommen haben, wird die Meldung an die Ärzte kammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen wer- den in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46 ) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Ge- sundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st ). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzte müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung mel- den. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekam- mer Steiermark und auf ordinationen.st „SALUS“ 2020: bis 22. Mai einreichen Gesundheits- qualitätspreis Salus: Vor fünf Jahren kam Styriamed. net ins Finale. Wer wird 2020 gewinnen? viduelle Informationen von der eigenen Ärztin oder dem eigenen Arzt am besten. Sicher werden auch viele Gemeinden „ihre“ Ärztinnen und Ärzte gerne unterstützen – sei es über die Website, den klassischen Aushang im Infokasten oder Gemeindeinformationen. Viele Ärztinnen haben die Möglichkeiten der Kostenre- duktion, die es in der Corona- Krise gibt, bereits erkannt und in Anspruch genommen. Kurz- arbeit, Stundung von Steuer- und Versicherungszahlungen, vorübergehende Senkung bei Krediten und Darlehen und Reduktion der Mietkosten sind nur einige Beispiele. An die Österreichische Ge- sundheitskasse (ÖGK) – für Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag – und an den Staat – für Wahlärztinnen und Wahlärzte – hat die Bun- deskurie Niedergelassene Ärzte bereits mehrfach in aller Deutlichkeit die Forde- rung gerichtet, entsprechende Ausgleichszahlungen für ver- lorene Verdienste zu leisten. Das Argument ist einfach: Die flächendeckende Versorgung durch niedergelassene Ärz- tinnen und Ärzte ist jeden- falls „systemrelevant“ – deren Erhalt muss also ein wichtiges Anliegen für die Öffentlich- keit sein. „Wir haben betreffend unsere Forderung nach Ausgleichszahlungen für die existenzbedrohenden Umsatzeinbrüche bei vielen Kassenärztinnen und Kassenärzten Gespräche mit der ÖGK aufgenommen.“ Newsletter der Ärztekammer Steiermark, 28. April 2020
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=